Verbände
Die Deutsche Bahn hat eine Kundenoffensive angekündigt, die mittelfristig zu einer Ausweitung ihres Fernverkehrsangebots um 25 Prozent führen soll. Entscheidender Ansatzpunkt der Kundenoffensive soll die Etablierung eines neuen IC-Netzes sein. Nahezu alle deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis 2030 alle zwei Stunden am Fernverkehrsnetz angeschlossen sein. Dazu sollen 15 neue IC-Halte in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern kommen.
Die Branche des öffentlichen Verkehrs hat beschlossen, auf Preiserhöhungen per Fahrplanwechsel im Dezember 2015 zu verzichten. Angesichts des wirtschaftlich schwierigen Umfelds wollen die Transportunternehmen die Kunden nicht zusätzlich belasten und die Effizienz weiter steigern. Auch in den nächsten Jahren will die öV-Branche Tariferhöhungen trotz grossem Kostendruck möglichst tief halten. Attraktive Preise und eine bessere Auslastung der Nebenverkehrszeit bieten die Sparbillette: Täglich reisen 2000 Kunden mit diesen vergünstigten Fahrausweisen, drei Mal mehr als vor wenigen Monaten.
Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft fordert für die zukünftigen Ausbauten des Bahnnetzes einen fairen, koordinierten Planungsprozess zwischen Personen- und Güterverkehr, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber dem LKW erhalten bleibt. Hierfür sind auch klare Bewertungskriterien für die einzelnen Projekte insbesondere nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis nötig. Für den Substanzerhalt muss die Kostentransparenz erhöht werden, um die Planungssicherheit zu verbessern.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des SEV zeigt klar: Die Haltung des Bundesamts für Verkehr in der Frage der Branchenüblichkeit im Güterverkehr hat weder Hand noch Fuss – ja, sie widerspricht dem eindeutigen politischen Willen des Parlaments.
Der Geschäftsführer der Hessischen Landesbahn GmbH (HLB) übernimmt ab 1. Juli 2015 das Amt des Vizepräsidenten für den Bereich Personenverkehr mit Eisenbahnen im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) von Horst Klein.
Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft begrüsst die Stossrichtung der Trassenpreisrevision, fordert jedoch Anreize an die Infrastrukturbetreiber zur Senkung der Lebenszykluskosten und eine viel stärkere Gewichtung des Verursacherprinzips bei der Festlegung der Trassenpreise. Insbesondere die vom Personenverkehr geforderten Ausbaustandards (Anzahl Weichen und Bahnhöfe usw.) sind im Güterverkehr nicht nötig und sollten mit Preisnachlässen kompensiert werden. Auch der Gefahrgutzuschlag zur Finanzierung der Interventionsdienste im Bahnnetz, die auch vom Personenverkehr genutzt werden, soll durch eine zugsabhängige Gebühr für alle Züge abgelöst werden. Unsere vollständige Medienmitteilung finden Sie im Anhang.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt die Länder in ihrem Vorhaben, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um endlich Klarheit über die zukünftige Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) aus den Regionalisierungsmitteln zu schaffen: „Es kann nicht sein, dass die Zukunft des SPNV wegen taktischer Manöver der Bundesregierung in den Bund-Länder-Finanzverhandlungen aufs Spiel gesetzt wird. Die Regionalisierungsmittel sind keine Verhandlungsmasse, sondern dringend notwendig für die Finanzierung des deutschen Nahverkehrs. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist der konsequente und notwendige Schritt, den die Länder jetzt gehen müssen. Über die Höhe der Mittel darf nicht erst in den Bund-Länder-Finanzverhandlungen entschieden werden“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
Die Bekämpfung des Bahnlärms ist eine der großen Herausforderungen für die Bahnbranche. Nach aktuellen Presseberichten plant die Bundesregierung deshalb unter anderem eine Abwrackprämie für Güterwagen. Eine Abwrackprämie ist aber völlig ungeeignet, um eine Ersatzbeschaffung von Güterwagen mit Flüsterbremsen auszulösen oder die Umrüstung vorhandener Wagen zu beschleunigen.
Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes vorgelegt, mit dem die europäische Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dabei geht es unter anderem um die Bemessung der Trassenpreise, die Begrenzung ihres Anstiegs und die Unabhängigkeit des Netzes.
Aufgrund der europäischen Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ wird das größte deutsche Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG zum 13.12.2015 seine Fahrdienstvorschrift überarbeiten. Dabei werden aus den Regelwerken der DB Netz AG all jene Vorgaben entfernt, die ausschließlich interne Belange der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) regeln. Die ausgegliederten Regeln sind beim Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Internetportal zu den betrieblich-technischen Regelwerken für einige Zeit einsehbar archiviert.