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(24.04.2015)

Die Deutsche Bahn hat eine Kundenoffensive angekündigt, die mittelfristig zu einer Ausweitung ihres Fernverkehrsangebots um 25 Prozent führen soll. Entscheidender Ansatzpunkt der Kundenoffensive soll die Etablierung eines neuen IC-Netzes sein. Nahezu alle deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis 2030 alle zwei Stunden am Fernverkehrsnetz angeschlossen sein. Dazu sollen 15 neue IC-Halte in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern kommen.


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„Die Versprechungen der Deutschen Bahn sind auf den ersten Blick beeindruckend;“ sagte Hans Leister, „scheinen sie doch für eine Korrektur der Geschäftspolitik zu stehen. Ohne Senkung der Trassenpreise oder Mit-Finanzierung durch die Bundesländer aus den Nahverkehrsmitteln ist diese Ausweitung des Angebots wirtschaftlich nicht darstellbar.“

In der Vergangenheit hat sich die Deutsche Bahn aus Kostengründen aus der Fläche zurückgezogen und die Städte, die sie nun wieder anschließen will, vom Fernverkehrsnetz abgekoppelt. Den Streichungen fielen u.a. folgende InterRegio-Linien und Strecken zum Opfer: Rostock–Berlin--Chemnitz, Magdeburg–Potsdam–Berlin, Aachen–Krefeld–Duisburg, Hagen–Siegen–Gießen (-Frankfurt), München–/Nürnberg–Schwandorf–Prag, Nürnberg--Dresden, Leipzig–Plauen--Hof–Regensburg–München–Oberstdorf.

Die betriebswirtschaftliche Rentabilität auf diesen Verbindungen will DB Fernverkehr nun dadurch erreichen, dass der IC-Verkehr in den von den Ländern finanzierten Nahverkehr integriert wird.

Was auf einigen Teilstrecken in Niedersachsen/Bremen und in Baden-Württemberg praktiziert wird, soll die Regel werden. Die Länder zahlen für den IC, damit Reisende ihn mit ihrem Nahverkehrstickets nutzen können und RE-Leistungen durch IC-Züge ersetzt werden.

Einige Länder haben derartige Verträge zur Mitfinanzierung des IC-Verkehrs bereits abgeschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte es dagegen 2014 abgelehnt, den Personenfernverkehr zwischen Koblenz und Trier mit Regionalisierungsmittel zu subventionieren. Es ist auch sehr zweifelhaft, ob die von den Ländern erwartete Bestellung von IC-Leistungen rechtlich überhaupt möglich ist. Letztlich handelt es sich dabei um Direktvergaben von Eisenbahnverkehrsleistungen, die seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2011 rechtswidrig sind.

„Wir begrüßen, dass die Verkehrsministerkonferenz am 16.4.2015 in Rostock beschlossen hat, sich nicht auseinander dividieren zu lassen, sondern im Bundesrat ein Gesetz zur Sicherung des Schienenfernverkehrsangebots einzubringen“, sagte Hans Leister. Nach dem Grundgesetz Artikel 87e Absatz 4 hat der Bund einen Gewährleistungsauftrag für den Eisenbahnpersonenfernverkehr und nicht nur die Eisenbahninfrastuktur.

„Der Bund muss seiner Verantwortung gegenüber seinem Unternehmen Deutsche Bahn und den Fahrgästen in den Regionen dringend gerecht werden. Eine Gesetz zur Sicherung des Schienenfernverkehrsangebots wäre ein Schritt in die richtige Richtung“, so der mofair-Präsident.

Eine allgemeine Senkung der Trassenpreise durch weitgehende Finanzierung der Schienenwege direkt durch den Bund, analog dem Fernstraßennetz, wäre ein Weg, um das Betätigungsfeld für DB Fernverkehr ebenso wie für andere Anbieter auszuweiten und den Marktanteil des Schienenpersonenverkehrs zu vergrößern. Dann wäre auch die von DB Fernverkehr angestrebte Angebotsausweitung wirtschaftlich darstellbar ohne dass Regionalisierungsmittel dafür eingesetzt werden müssten.

Die Ausweitung des Fernverkehrsnetzes plant die DB im Wesentlichen erst für das nächste Jahrzehnt. Offenbar sollen bis die dahin die wirtschaftlichen Grundlagen für dieses Netz geschaffen werden. Das gibt der Politik Zeit, den Personenfernverkehr auf der Schiene grundlegend neu zu regeln. Die direkte Subventionierung des Fernverkehrs durch Regionalisierungsmittel ohne Wettbewerbsverfahren ist dafür nicht der richtige Weg.

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