(24.03.2015)
Aufgrund der europäischen Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ wird das größte deutsche Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG zum 13.12.2015 seine Fahrdienstvorschrift überarbeiten. Dabei werden aus den Regelwerken der DB Netz AG all jene Vorgaben entfernt, die ausschließlich interne Belange der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) regeln. Die ausgegliederten Regeln sind beim Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Internetportal zu den betrieblich-technischen Regelwerken für einige Zeit einsehbar archiviert.
Die Veränderung ergibt sich aus dem Ansatz des liberalisierten europäischen Eisenbahnsystems, wonach alle Eisenbahnunternehmen die volle Verantwortung für die Sicherheit ihres eigenen Systembereichs tragen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) weist die EVU hiermit frühzeitig auf das Erfordernis hin, eine rechtzeitige Kompensation durch neue, unternehmenseigene Regelwerke sicherzustellen.
Bei den ausgegliederten Regeln handelt es sich um sicherheitsrelevante Vorgaben zu betrieblichen Produktionsabläufen, zur Störungsbeherrschung, zu Kommunikationsverfahren und Dokumentationserfordernissen. Als anerkannte Regeln der Technik prägen sie das gewachsene Sicherheitsniveau des deutschen Eisenbahnwesens. Zur sachgerechten Übertragung in unternehmenseigene Regelwerke haben sich die EVU mit den Inhalten der Regeln und einer risikobezogenen Auskömmlichkeit für die eigene Geschäftstätigkeit zu befassen. Zudem ist die Bedeutung für interne und externe Schnittstellen zu beachten, etwa zwischen den Funktionsgruppen der eingesetzten Personale oder zu Geschäftspartnern.
Vor dem Hintergrund des absehbaren Redaktionsaufwands kann es sich für ein EVU ggf. anbieten, statt eigener Entwürfe aktuell neu verfasste Branchenregelwerke einzuführen. Dies ist eine unternehmerische Entscheidung, welche vom Standpunkt der Sicherheit aus rechtzeitig zu treffen ist, damit ab 13.12.2015 keine Regelungslücken innerhalb des EVU auftreten.
Nach Informationen des EBA werden aufgrund der Regelwerksausgliederung bei der DB Netz AG auch diverse, langjährig verwendete Branchenschriften von deren Herausgebern inhaltlich neu geordnet oder zusammengefasst. Mit Blick auf diese Neuordnung müssen die EVU in jedem Fall beachten, dass sie in Zukunft kein veraltetes bzw. von Fachkreisen nicht mehr weiter entwickeltes Regelwerk verwenden.
Das EBA weist überdies auf obligatorischen Fortbildungsbedarf für die Personale mit sicherheitsrelevanten Aufgaben hin, der sich aus der veränderten Regelwerkslandschaft für die Unternehmen ergibt, auch wenn sich inhaltliche Vorgaben zu Produktionsabläufen etc. nicht zwangsläufig ändern müssen.