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(28.03.2015)

Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft begrüsst die Stossrichtung der Trassenpreisrevision, fordert jedoch Anreize an die Infrastrukturbetreiber zur Senkung der Lebenszykluskosten und eine viel stärkere Gewichtung des Verursacherprinzips bei der Festlegung der Trassenpreise. Insbesondere die vom Personenverkehr geforderten Ausbaustandards (Anzahl Weichen und Bahnhöfe usw.) sind im Güterverkehr nicht nötig und sollten mit Preisnachlässen kompensiert werden. Auch der Gefahrgutzuschlag zur Finanzierung der Interventionsdienste im Bahnnetz, die auch vom Personenverkehr genutzt werden, soll durch eine zugsabhängige Gebühr für alle Züge abgelöst werden. Unsere vollständige Medienmitteilung finden Sie im Anhang.


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Der VAP vertritt über 300 Unternehmungen der verladenden Wirtschaft oder der Logistik, Operateure und Transportunterneh­men der Schweiz, welche Güter per Bahn, Lastwagen, Schiffen, Pipeline usw. transportieren und dazu erhebliche Investitionen auch in Anschlussgleise, Terminals, Güterwagen, Lastwagen, Transportbehälter, Umschlags- sowie Traktionsmittel tätigen. Die Verlader sind die Auftraggeber der Transporteure (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Speditionsfirmen, Strassenfuhrhalter usw.) und so­mit die eigentlichen Akteure im Güterverkehr und in der Verlagerungspolitik. Sie sind es, welche letzt­lich auch die damit verbundenen Kosten und Abgaben wie die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von rund 900 Mio. Franken pro Jahr und Trassengebühren bezahlen.

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