Politik & Verbände
Bundesrätin Doris Leuthard hat sich heute im Rahmen des „Follow up Zurich“-Prozesses mit den Verkehrsministern der Alpenländer getroffen. Die Konferenz fand aus Anlass der Eröffnungsfeier des Gotthard-Basistunnels in diesem Jahr in Lugano statt. Bei den Treffen der Minister der Alpenländer geht es zum einen um Fragen zur Verkehrssicherheit, zum andern um die Verlagerungspolitik. Der Vorsitz ging vom slowenischen Infrastrukturminister Peter Gašperšič an seinen italienischen Kollegen Graziano Delrio über.
Mit einer symbolischen Gleisbesetzung in den Rangierbahnhöfen Basel-Muttenz und Chiasso haben die Bahngewerkschaften auf ihre Forderungen bei der Gotthard-Eröffnung aufmerksam gemacht. Die europäische, deutsche, italienische und die Schweizer Bahngewerkschaft SEV fordern gemeinsam das Prinzip, dass für ausländisches Personal die Löhne des Landes gelten, wo die Arbeit geleistet wird.
Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat im Vorfeld der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels vor Lohn- und Sozialdumping im Eisenbahnbereich gewarnt. Das Herzstück der neuen Eisenbahn-Transversale durch die Alpen (NEAT) biete deutschen Transportunternehmen die Chance, nunmehr verstärkt mit eigenem Personal Güter auf der Schiene in die Schweiz oder durch die Schweiz zu transportieren. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass diese Mitarbeiter um ihren angemessenen Lohn betrogen würden, machte Kirchner deutlich.
Der Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) hat am 22. Februar 2016 den Preisüberwacher informiert, dass er im Direkten Verkehr eine Tarifmassnahme von 3% per Fahrplanwechsel sowie weitere Anpassungen im Dezember 2016 plane. Dies insbesondere aufgrund der entsprechenden Trassenpreiserhöhungen durch den Bund.
Der Europäische Rechnungshof hat der Europäischen Kommission und mehreren Nationalstaaten in der EU ein blamables bahnpolitisches Zeugnis ausgestellt. Die auf eine Stärkung der Güterbahnen ausgerichtete Verkehrspolitik der Europäischen Union sei in den vergangenen 15 Jahren „nicht wirksam“ gewesen, monieren die Rechnungsprüfer in ihrem am Dienstag dieser Woche veröffentlichten Sonderbericht zum Schienengüterverkehr. Die Liste der Mängel ist lang und reicht von staatlich verursachten Benachteiligungen der Güterbahnen im Preiskampf mit dem Lkw über unnötige „administrative und technische Sachzwänge“ bis zu einer Umschichtung von für Bahnprojekte gedachten EU-Geldern hin zum Straßenbau.
Mit dem neuen Gütertransportgesetz und den entsprechenden Verordnungen werden für den Güterverkehr auf der Schiene bessere Rahmenbedingungen geschaffen. Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Gütertransportverordnung sowie Änderungen in weiteren Verordnungen gutgeheissen und diese zusammen mit dem Gütertransportgesetz auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt.
Nach dem erfolgreichen „Dialogforum Schiene-Nord“ im Jahr 2015 bleibt das Land Niedersachsen weiter am Ball. Mit rund 100.000 Euro jährlich unterstützt das niedersächsische Verkehrsministerium die Arbeit des „Projektbeirates Alpha-E“ – die auf drei Jahre befristete Unterstützung ist für die Organisation und Finanzierung einer Geschäftsstelle vorgesehen. Eine entsprechende Zusage hat jetzt Verkehrsminister Olaf Lies dem Sprecher des gegründeten Projektbeirates, Bürgermeister Dr. Peter Dörsam aus Tostedt, übermitteln können.
Die Absicht der SBB ist klar: Ab Fahrplanwechsel 2016 sollen Züge auf der Gotthard-Bergstrecke ohne Zugbegleitung verkehren. Damit nimmt sie weder auf die Sicherheit der Reisenden noch auf deren Service-Bedürfnisse Rücksicht. Zudem wirkt sich der Entscheid negativ auf die Situation des Zugpersonals im Tessin aus. Darauf haben heute in Faido in Anwesenheit zahlreicher Vertreter der Politik die vom SEV vertretenen Zugbegleiter und Lokomotivführer aufmerksam gemacht.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Finanzierung der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 insgesamt 13,2 Milliarden Franken. Den Betreibern der Bahnen stehen dadurch wesentlich mehr Mittel zur Verfügung als mit dem bisherigen Zahlungsrahmen. Der Bundesrat trägt damit den gestiegenen Kosten des Substanzerhalts und dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung. Zudem ermöglicht er die behindertengerechte Gestaltung weiterer Bahnhöfe und kleinere Ausbauten. Das Geld stammt aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich erfreut über die heutige (29.04.2016) Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Vergabe im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den sogenannten Stuttgarter Netzen (Netz 1) geäußert. „Nach diesem Gerichtsbeschluss besteht endlich Klarheit, dass die Entscheidung des Landes korrekt war, den Zuschlag den Bietern Abellio und Go Ahead erteilen zu wollen und die Deutsche Bahn in diesem Netz wegen Angebotsfehlern bei den Mindestkriterien aus dem Wettbewerb auszuschließen. Nun können die in der Ausschreibung erfolgreichen Bieter die Vorbereitungen für die Betriebsaufnahme in Angriff nehmen. Für die Fahrgäste heißt das: viele Verbesserungen im zukünftigen regionalen Schienenverkehr “, so der Minister in Stuttgart.