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Zum Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Rüdiger Grube, erklärt der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner:

Die Bahn weist heute punktuell grosse Engpässe auf. Da die Mobilität gemäss den aktualisierten Verkehrsprognosen des Bundes bis 2040 stark zunehmen wird, ist ein weiterer Ausbau der Bahninfrastruktur nötig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 eine Aussprache zur Stossrichtung des Ausbauschritts 2030/35 geführt. Entscheide über die konkreten Projekte im Rahmen dieses Ausbauschritts wird der Bundesrat mit der Vernehmlassungseröffnung Ende 2017 fällen.

Das Verkehrsministerium begrüßt die Entscheidung von DB Regio, die ihr Angebot um eine Woche verlängert: Noch bis zum 31. Januar 2017 können Bahnkunden auf den Strecken Stuttgart - Karlsruhe und Stuttgart - Aalen mit ihrem Nahverkehrsticket die IC/EC-Züge der Deutschen Bahn (DB) nutzen. Dies haben die DB und das Ministerium für Verkehr heute, 23.01.2017, bekannt gegeben. Mit dem Angebot möchte die DB die Folgen der weiterhin anhaltenden Zugausfälle und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Reisenden im Regionalverkehr mildern. Die Zugausfälle sind aktuell auch auf die derzeit winterlichen Verhältnisse mit starkem Frost zurückzuführen.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) äussert scharfe Kritik daran, dass die Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) die SBB Cargo auslagern will, um den Wettbewerb im Güterverkehr zu verstärken. Dieser Wettbewerb findet bereits statt und die Überführung der SBB Cargo in eine Holdinggesellschaft würde die Gütertransportbranche nur weiter schwächen, denn sie ist auf gute Zusammenarbeit zwischen den Partnern angewiesen.

Das Bundesamt für Verkehr hat heute die Klage der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV abgewiesen. Der SEV forderte seit 2014, dass dem Bahnunternehmen Crossrail der Netzzugang entzogen wird, da Crossrail Löhne zahlt, die weit unter dem branchenüblichen Niveau liegen. Das BAV kommt in seiner Begründung hingegen zum Schluss, Crossrail zahle branchenübliche Löhne. Der SEV stellt sich klar gegen die Definition der Branche, wie sie das BAV vornimmt. Er wird den Entscheid des BAV analysieren und einen Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht prüfen.

Der Bund hat eine Förderung der in Wiesbaden geplanten Citybahn in Aussicht gestellt. In einem Schreiben an den Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt seine grundsätzliche Bereitschaft, „das Vorhaben konstruktiv zu begleiten und – soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – nach Maßgabe der verfügbaren Mittel anteilig zu fördern“. Al-Wazir wertete das am Freitag als „gute Nachricht für den Öffentlichen Nahverkehr in und um Wiesbaden. Die Citybahn wird zudem einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Schadstoffentlastung in Wiesbaden leisten.“

Das Bundesverkehrsministerium fördert auch in den kommenden vier Jahren mit jährlich 14 Millionen Euro den Ausbau und die Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen im deutschen Schienennetz. Das bisherige Programm war im August 2016 ausgelaufen. Nachdem jetzt auch die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, steht einer Neuauflage nichts mehr im Wege. Die Gleisanschlussförderung hatte die Bundesregierung im Jahre 2004 auf Initiative des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geschaffen, seitdem wurden 135 Projekte privater Eisenbahninfrastrukturbetreiber erfolgreich gefördert und realisiert. Aktuell befinden sich bereits rund 30 weitere Projekte in der Warteschleife, die nun umgesetzt werden können.

Eine gute Betriebsqualität und ein funktionierender Wettbewerb sind bei der Vergabe der künftigen Nahverkehrsleistungen für die S-Bahn Rhein-Neckar von entscheidender Bedeutung und liegen damit im Interesse der Fahrgäste. Deshalb haben sich die beteiligten Aufgabenträger Baden-Württemberg, der rheinland-pfälzische Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für den hessischen Kreis Bergstraße) darauf verständigt, den Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der 1. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar Los 2 um ein Jahr auf Dezember 2020 zu verschieben. Dagegen ist die Inbetriebnahme der Stufe 2 (derzeit RB 44, künftige S 6 Mainz-Mannheim) unverändert für Dezember 2021 vorgesehen. Unabhängig davon werden auf diesem rheinland-pfälzischen Abschnitt von Dezember 2017 an barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt.

Das Land Baden-Württemberg will mit den S-21-Projektpartnern über den Umgang mit der angekündigten Klage der Deutschen Bahn sprechen. Dies teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Donnerstag in Stuttgart mit. Die DB hatte angekündigt, die Projektpartner Land, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen auf Übernahme von Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu verklagen. Die Projektpartner haben diesen Anspruch der Bahn unisono zurückgewiesen und erklärt, ihre vertraglich vereinbarten Anteile an der Summe von 4,526 Milliarden Euro zu übernehmen. Die DB erwartet eine Kostensteigerung um 2 Mrd. Euro. Der DB-Aufsichtsrat hat im Jahr 2013 trotz dieser Mehrkosten einer Fortführung des Projekts zugestimmt und zugleich den DB-Vorstand beauftragt, die Projektpartner für die Mehrkosten – notfalls auch auf dem Klageweg – heranzuziehen.

Durch eine Neuordnung der Finanzströme im öffentlichen Personennahverkehr macht das Land das Bus- und Bahnfahren zukünftig attraktiver. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL erklärte dazu am Freitag, 23. Dezember: „Durch die Neuordnung der Finanzierung können wir den ÖPNV in Baden-Württemberg noch besser machen“. Alle Beteiligten hätten sich auf eine Reform der ÖPNV Finanzierung verständigt, die die jeweiligen Interessen berücksichtigt. Ziel sei es, mehr Menschen in Busse und Bahnen zu bringen und „zwar in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen“ des Landes.

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