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(27.05.2016)

Der Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) hat am 22. Februar 2016 den Preisüberwacher informiert, dass er im Direkten Verkehr eine Tarifmassnahme von 3% per Fahrplanwechsel sowie weitere Anpassungen im Dezember 2016 plane. Dies insbesondere aufgrund der entsprechenden Trassenpreiserhöhungen durch den Bund.


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Die zwischen dem Preisüberwacher und dem VÖV im August 2014 abgeschlossene einvernehmliche Regelung enthält klare Vorgaben für mögliche Tariferhöhungen und -anpassungen. Diese Vereinbarung ist bis Ende 2017 gültig. Deshalb hat die Preisüberwachung bereits Anfang März eigene Berechnungen vorgenommen und diese dem VÖV zur Verfügung gestellt. Derzeit sind noch immer Gespräche in Gang betreffend die Frage inwieweit die vom VÖV geplanten Massnahmen mit den Vorgaben der einvernehmlichen Regelung tatsächlich vereinbar sind.

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