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(29.05.2015)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, das Vergaberecht zu ändern, um DB Regio, die Nahverkehrstochter der Deutschen Bahn, im Wettbewerb vor ihren Konkurrenten zu schützen. Die Konkurrenten sollen verpflichtet werden können, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von DB Regio zu den Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die ihnen die Deutsche Bahn bisher gewährt hat.


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„Dieser Vorschlag wird dem Wettbewerb auf der Schiene massiv schaden und im Ergebnis dazu führen, dass die Länder zusätzliche Regionalisierungsmittel vom Bund fordern müssen", sagte Hans Leister, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße.

Der Wettbewerb auf der Schiene hat seit der Bahnreform zu erheblichen Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr geführt. Vor allem die vom Bundesgerichtshof verfügte Pflicht zur Ausschreibung von Verkehrsdienstleistungen hat erhebliche Effizienzgewinne gebracht. Im Ergebnis ist der Marktanteil von DB Regio gesunken, da der Wettbewerb aber auch Mehrverkehr gebracht hat, ist die absolute Verkehrsleistung der DB im SPNV aber relativ stabil geblieben.

„Wenn die DB Regio diesen Marktanteilsrückgang vornehmlich auf Personalkostenunterschiede zu den Wettbewerbern zurückführt, streut sie der Politik nur Sand ins Auge", so der mofair-Präsident aus Anlass der Anhörung der Verbände zu dem Gesetzentwurf am 28.5.2015. „Den Wettbewerbsunternehmen geht es nicht darum, sich über geringere Löhne einen Vorteil verschaffen zu wollen. Vielmehr ist die Pflicht zur Übernahme der intransparenten und bürokratisierten Vertragsverhältnisse des DB-Konzerns für andere Unternehmen kaum zumutbar."

Abgesehen davon, dass die Deutsche Bahn die Personalkostenunterschiede bisher nicht belegen konnte, zeigen Ausschreibungen z.B. im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dass DB Regio nur bei einer einzigen Vergabe die höchsten Lohnkosten aller Bieter gehabt hat und diese Vergabe dennoch für sich hat entscheiden können. Bei fünf von sechs letzten Verfahren des VRR hatte ein anderes Unternehmen als DB Regio die höchsten Lohnkosten. Der VRR kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Aussage, dass man bei der Deutschen Bahn aufgrund höherer Verdienste der Belegschaft im Wettbewerb benachteiligt sei, ist aufgrund dieser Zahlen nicht zu halten sei.

„Selbstverständlich muss den berechtigten Anliegen der Arbeitnehmer im Falle eines Betreiberwechsels Rechnung getragen werden", sagte Hans Leister, „das aber ist heute schon auf vielfältige Weise sichergestellt."

So haben die Länder Tariftreuegesetzes erlassen, die einen Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmer verhindern. Zudem zeigt sich in der Praxis, dass der Markt für Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter sehr eng geworden ist mit der Folge, dass in vielen Fällen beim Betreiberwechsel über Tarif und mehr als bisher vom Altbetreiber bezahlt werden muss, um qualifiziertes Personal zu halten und zu bekommen.

Nicht zuletzt hat die Gewerkschaft der Lokführer mit dem Arbeitgeberverband MoVe und den großen wettbewerblichen Eisenbahnverkehrsunternehmen am 29. Juli 2014 einen Tarifvertrag für den Betreiberwechsel abgeschlossen.

Die Tarifparteien dürften die Erfordernisse für die betroffenen Arbeitnehmer und Unternehmen zutreffender beurteilen und individueller regeln können, als es jede gesetzliche Regelung zu leisten vermag.

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