VAP Verband der verladenden Wirtschaft
Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft vertritt ca. 300 Unternehmungen der verladenden Wirtschaft und Logistik der Schweiz, Deutschlands, Italiens, Polens, Österreichs und Frankreichs, welche Güter per Bahn, Lastwagen, Schiffen, Pipeline sowie in allen Kombinationsformen transportieren und dazu erhebliche Investitionen in Anschlussgleise, Terminals, Umschlagseinrichtungen, Lastwagen, Güterwagen und Traktionsmittel tätigen. Sie sind die Auftraggeber der Transporteure (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Speditionsfirmen, Strassenfuhrhalter usw.) und somit die eigentlichen Akteure im Güterverkehr und in der Verlagerungspolitik. Sie sind es, welche letztlich auch die damit verbundenen Kosten und Abgaben wie die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von jährlich über 900 Mio. Franken bezahlen.
Eine Verfassungsnorm für den Binnen-, Import- und Exportverkehr auf der Schiene analog dem Transitverkehr und dem Personenverkehr, Mitbestimmung der Verlader bei der strategischen Planung der Infrastruktur zur Sicherung der Gütertrassen analog der Kantone bei den Personentrassen, die Gleichbehandlung von Wagenladungsverkehr und Kombiniertem Verkehr, die Stärkung der jeweiligen komparativen Vorteile Strasse – Schiene, eine bessere Kundenorientierung der Eisenbahnen und eine europäische Harmonisierung bei der Lärmsanierung der Eisenbahnen – das sind die wichtigsten Anliegen der Vertreter von über 300 Unternehmungen der Verladerwirtschaft, welche sich zu ihrem jährlichen Verkehrsforum des Verbandes der verladenden Wirtschaft VAP* heute in Zürich getroffen haben und sich über die Situation des Güterverkehrs in der Schweiz und in Europa informieren liessen.
In einer Stellungnahme zu den heutigen Beschlüssen des Ständerates zur FABI-Vorlage gibt der Verband der verladenden Wirtschaft VAP seiner grossen Enttäuschung Ausdruck, dass der Güterverkehr auf der Schiene im Binnen-, Import- und Exportverkehr keinen mit dem Personenverkehr und dem Transitverkehr gleichwertigen Verfassungsstatus erhalten soll. Der Gesetzgeber hat es bei dieser Vorlage verpasst, im Sinne der Co-Modalität mittels einer Verfassungsnorm alle Verkehrsteilnehmer gleich zu behandeln. Die Verlader als die eigentlichen Akteure des Güterverkehrs hoffen, dass nun der Nationalrat die Diskriminierungen des Güter-verkehrs beseitigen und dafür sorgen wird, dass im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Versorgung des Landes mit Gütern auch der Schienengüterverkehr im Binnen-, Import- und Exportbereich analog dem Personenverkehr und dem Transitverkehr eine Verfassungsnorm erhält.
Eine Studie des Verbands der europäischen Kombi-Operateure errechnet, mit welcher Technologie die Sattelauflieger am wirtschaftlichsten auf die Schiene verlagert werden können. Das bestehende System des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs (UKV) schneidet mit Abstand am günstigsten ab. Der geplante 4-Meter-Korridor durch die Schweiz erweist sich als wirtschaftlicher als der Einsatz von Spezial-Rollmaterial. Die Studie wird am 28.11. um 14.00 Uhr in Bern unter Mitwirkung schweizerischer Verbände des Güterverkehrs vorgestellt.
Eine Verfassungsnorm für den Binnen-, Import- und Exportverkehr auf der Schiene analog dem Transitverkehr, die Gleichbehandlung von Wagenladungsverkehr und Kombiniertem Verkehr, die Stärkung der jeweiligen komparativen Vorteile Strasse – Schiene, Netznutzungspläne zur Sicherung und Verbesserung der Gütertrassen, eine koordinierte Planung der güterverkehrsspezifischen Infrastruktur sowie der Einbezug der Verladerbranche in die strategische Netzplanung gehören zu den wichtigsten Anliegen der Vertreter von über 300 Unternehmungen der Verladerwirtschaft, welche sich in Zürich zu ihrem jährlichen Verkehrsforum des VAP Verband der verladenden Wirtschaft getroffen haben. Aber auch eine verstärkte Raumplanung für die regionale Förderung, einen stufenweisen Abbau der Betriebsabgeltungen, eine befristete Anschubfinanzierung für neue Bedienpunkte und die Innovationsförderung stellen die Verlader in den Mittelpunkt der Förderung eines wesensgerechten Güterverkehrs auf der Schiene. Sie liessen sich am VAP-Verkehrsforum zudem durch inund ausländische Referenten über den neusten Stand der Technik im Güterverkehr informieren.
In einer Stellungnahme zu den Beschlüssen der KVF S bezüglich der FABI-Vorlage gibt der Verband der verladenden Wirtschaft VAP seiner grossen Enttäuschung Ausdruck, dass der Güterverkehr auf der Schiene keinen mit dem Personenverkehr gleichwertigen Verfassungsstatus erhalten soll. Die Benachteiligungen des Güterverkehrs sollen offensichtlich fortgeführt werden. Der Gesetzgeber hat es bei dieser Vorlage verpasst, im Sinne der Co-Modalität mittels einer Verfassungsnorm alle Verkehrsteilnehmer gleich zu behandeln. Die Verlader* als die eigentlichen Akteure des Güterverkehrs hoffen, dass das Plenum des Ständerates und dann auch der Nationalrat die Diskriminierungen des Güterverkehrs noch beseitigen und dafür sorgen werden, dass im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Versorgung des Landes mit Gütern der Güterverkehr auf der Schiene auch im Binnen-, Import- und Exportverkehr analog dem Personenverkehr eine Verfassungsnorm erhält.
An ihrer Jubiläums-Generalversammlung aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des VAP haben die Verlader deutlich gemacht, dass die künftige Entwicklung des Schienengüterverkehrs an einem Scheideweg steht. In seiner Präsidialansprache plädierte der Präsident des VAP, Franz Steinegger, für einen Ausbau der Infrastruktur, um der steigenden Mobilitätsnachfrage folgen zu können, und hielt fest, dass sich die verladende Wirtschaft einen Ausbau von Schiene und Strasse wünsche. An einer Medienkonferenz erläuterten Vertreter des VAP wie laufend schärfere Sicherheitsauflagen und technische Vorschriften, steigende finanzielle Belastungen durch höhere Trassenpreise oder zu wenig nachfragegerechte Trassen es immer schwieriger machen, den Güterverkehr auf der Schiene zu halten, geschweige zu erhöhen und damit die Strasse zu entlasten. Die Festschrift zum 100jährigen Jubiläum des VAP trägt denn auch den unmissverständlichen Titel „Wettbewerbsfähige Güterbahn – Vom Wunschtraum zur Wirklichkeit".
Der Bundesrat beabsichtigt, per 2020 Lärmgrenzwerte für alle Bahngüterwagen auf dem Schweizer Normalspurnetz in Kraft zu setzen und die Trassenpreise für lärmarme Güterwagen zu senken. Bisher galten Lärmgrenzwerte nur für Schweizerische Güterwagen Schweizerischer Wagenhalter. Damit werden Güterwagen mit lärmigen Grauguss-Sohlen-Bremsen in der Schweiz faktisch verboten. Davon betroffen sind ausländische Güterwagen, da die in der Schweiz registrierten Güterwagen bis zu diesem Zeitpunkt dank Bundesbeiträgen und lärmabhängigen Trassenpreise alle lärmsaniert sein werden. Mit den neuen Grenzwerten per 2020 wird somit die Durchfahrt von ausländischen Güterwagen mit lärmigen Grauguss-Sohlen-Bremsen faktisch verunmöglicht. Dies beeinträchtigt den Bahngüterverkehr, der im Import-, Export- und Transitverkehr rund zur Hälfte in ausländischen Güterwagen abgewickelt wird. Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft empfiehlt deshalb seinen ausländischen Mitgliedern bzw. den europäischen Haltern von Güterwagen jetzt die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre Wagen auf lärmarme Bremsen mit so genannter K-Sohlen umzurüsten, und hofft auf eine gesamteuropäische Lösung.
Harter Rückschlag für den Güterverkehr auf der Schiene: An der internationalen Frühjahrstagung des VAP zum Bahngüterverkehr in der Schweiz und Europa in Zürich von heute Donnerstag wurde bekannt, dass die italienische Staatsbahn Trenitalia kein Gefahrgut mehr befördern will, das in Güterwagen oder Behältern transportiert wird, deren für die Instandhaltung zuständige Stelle nicht zertifiziert ist, sondern nur über eine Konformitätserklärung gemäss EU-Verordnung 445/2011 verfügt. Die Verweigerung des Transportes von Gefahrgut durch die italienische Staatsbahn hat negative Folgen auf den gesamten schweizerischen und europäischen Schienengüterverkehr, der wegen seiner höheren Sicherheit eigentlich für Gefahrguttransporte prädestiniert ist. Die Frühjahrstagung des VAP war im Übrigen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs, den politischen und technischen Rahmenbedingungen, dem neusten Stand der Technik, dem Risikomanagement im Schienengüterverkehr und der Konformität von Güterwagen gewidmet.
Die meisten schweizerischen Bahnstrecken dienen neben dem Güterverkehr auch dem Transport von Reisenden. Während einige rein touristische Bahnen kaum Güter befördern, existierten anderseits früher auch Bahnen, die sich ausschliesslich dem Gütertransport widmeten und nur in Ausnahmefällen Personen beförderten. Erstaunlicherweise konnten zwei solche reine Güterbahnen jahrelang vor den Toren der Bundesstadt den Betrieb aufrechterhalten; technische und wirtschaftliche Gründe führten aber dazu, dass beide Bahnen heute von der Bildfläche verschwunden sind.
In diesem Jahr können zahlreiche Bahn-, Tram-, Bus- und Schifffahrtslinien einen runden Geburtstag feiern. Namentlich Bahnstrecken, aber auch Schiffe und Seilbahnen sind für den Güterverkehr von geschichtlicher Bedeutung. Vor 175 Jahren begann die fahrplanmässige Schifffahrt auf dem Walensee und dem Vierwaldstättersee. Vor 150 Jahren konnten zwei Bahnstrecken und die erste Pferdetramlinie der Schweiz eröffnet werden. Vor 125 Jahren nahmen vier Bahnstrecken, eine Standseilbahn sowie die Schifffahrt auf dem Bielersee ihren Betrieb auf. Überaus reichhaltig an der Zahl sind diesmal jene Strecken, die vor genau hundert Jahre entstanden. Neben dem ersten Überland-Trolleybus der Schweiz figurieren darunter 15 Bahnstrecken, 6 Tramstrecken und 4 Standseilbahnen auf der Geburtstagsliste. Vor 75 Jahren wurden lediglich zwei Tramstrecken eröffnet und eine Bahnstrecke auf Autobus umgestellt. Anders das Bild von 50 Jahren: Damals waren nicht weniger als 15 neue Luftseilbahnen zu verzeichnen. Vor 25 Jahren kamen neben dem Anschluss des Genfer Flughafens ans schweizerische Bahnnetz 10 neue Seilbahnen hinzu.