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(07.12.2015)

Der Ständerat hat heute einen Vorstoss gutgeheissen, der anregt, im öffentlichen Verkehr ebenfalls ein Ordnungsbussenverfahren einzurichten, wie es im Strassenverkehr längst gängig ist. Die Gewerkschaft SEV ist über diesen Entscheid erfreut.


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Im Strassenverkehr werden einfachere Verstösse mit Ordnungsbussen geahndet, was für die Obrigkeit ein einfaches Verfahren darstellt und für die Bestraften den Vorteil hat, dass sie nicht registriert werden. Für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und insbesondere die Transportpolizei erscheint es logisch, dass ein vergleichbares Vorgehen bei ähnlich gelagerten Verstössen im öffentlichen Verkehr eingeführt werden sollte.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV teilt diese Auffassung: «Es ist umständlich und ein übertriebener Eingriff, dass auch bei kleinsten Verstössen ein Strafverfahren durchgeführt werden muss», hält die verkehrspolitische Koordinatorin Daniela Lehmann fest. Dies führt auch zu unverhältnismässigen Unterschieden bei der Höhe der Bussen. Es gilt nun, die inhaltlichen Details zu regeln, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort ankündigt. «Einerseits muss der Deliktkatalog klar definiert werden, und anderseits gilt es zu regeln, ob nur Polizistinnen und Polizisten (z.B. Transportpolizei) oder auch die Sicherheitsdienste im öffentlichen Verkehr berechtigt sein sollen, Ordnungsbussen auszusprechen», ergänzt Lehmann.

Im Strassenverkehr ist dies alles geklärt: So sind beispielsweise Sicherheitsdienste im Einsatz, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren; auch diese sind befugt, Ordnungsbussen auszusprechen.

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