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(05.03.2015)

Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz und das Eisenbahn-Bundesamt haben die Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Triebfahrzeugführern und –führerinnen den geltenden nationalen Bestimmungen angepasst und dabei auch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung und die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung berücksichtigt.


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Die geänderten Vereinbarungen treten am 01.05.2015 in Kraft.

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