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(05.03.2015)

Am 05.03.2015 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der RDC Deutschland GmbH (RDC D) abgelehnt. RDC D hatte in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Köln Klage dagegen eingereicht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Vergabeverfahren für den Autozug der DB Netz AG vorgegeben hatte, dass Rahmenverträge für die Strecke Niebüll-Westerland (Sylt) nur für zwei Kapazitäten pro Stunde und Richtung gesichert werden sollen.


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Nun entschied das Verwaltungsgericht Köln, den Eilantrag nicht zuzulassen, weil der Bescheid der Bundesnetzagentur nicht offensichtlich rechtswidrig sei, vielmehr gebe Hinweise, dass er nicht zu beanstanden sei.

„Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung“, sagt Hans Leister, bei RDC für den Personenverkehr in Europa zuständig. „Das Verfahren ist jetzt genau da, wo es letzte Woche bereits war: DB Netz ist von der BNetzA angewiesen, nur zwei von vier Fahrtmöglichkeiten pro Stunde und Richtung, also 50% der Streckenkapazität, als Rahmenvertrag an die Nah.sh, an DB Fernverkehr für den Intercity und an RDC Deutschland zu vergeben. DB Autozug erhält keine Rahmenverträge.“

Die DB Netz AG hatte ursprünglich beabsichtigt, weit mehr als 75 Prozent der Streckenkapazitäten in Rahmenverträgen zu vergeben. Um die Versorgung der Insel Sylt zu verbessern, hatte allein RDC D Anträge auf Rahmenverträge für bis zu zwei Kapazitäten pro Stunde und Richtung gestellt. Gleichzeitig hatte RDC D einen Konsensfahrplan vorgestellt, der sowohl den Personennah- wie den Personenfernverkehr als auch den Autozug berücksichtigt und von einer Vergabe von drei Kapazitäten pro Stunde und Richtung an die beteiligten Eisenbahnunternehmen beziehungsweise den Besteller von Nahverkehrsleistungen in Schleswig-Holstein ermöglicht.

„Eine solche Einigung ist nun kaum mher mehr möglich“, sagt Carsten Carstensen, Geschäftsführer von RDC D dazu. „Zwar stellt das Gericht fest, die Entscheidung habe keine unmittelbaren Auswirkungen darauf, in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit künftig Züge von Niebüll nach Westerland verkehren. Aber da zwei von vier Trassen nun jährlich neu vergeben werden müssen, wird jährlich erst im August oder September klar sein, wie der Fahrplan für das jeweilige Folgejahr aussehen wird.“

„Jetzt bleibt abzuwarten, wie DB Netz nach der EIBV die zwei Fahrmöglichkeiten für Rahmenverträge auf Nah.sh, Intercity und RDC Deutschland verteilt. Sicher ist, dass wir ausreichend viele Trassen für den Betrieb des Autozugs Sylt erhalten werden. Wir planen zum Fahrplanwechsel zu starten und setzen die Vorbereitungen fort“, stellt Hans Leister klar. „Wir prüfen auch, ob wir Beschwerde gegen den Beschluss einlegen werden.“

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden müsste.

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