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Verwaltungsgericht

  • Stadler: Verzicht auf Weiterführung des Beschwerdeverfahrens

    Stadler musste mit Enttäuschung vom Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich Kenntnis nehmen. Dieses hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Strassenbahnen die aufschiebende Wirkung entzogen. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe.

  • VBZ Trambeschaffung: Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerden

    Das Verwaltungsgericht Zürich hat am 21. Februar 2017 mitgeteilt, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt. Es kam aufgrund seiner vorläufigen Beurteilung zum Schluss, dass der Zuschlag an Bombardier nicht zu beanstanden ist und kein Grund besteht, das Submissionsverfahren zu wiederholen. Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wurde abgewiesen, weil die Beschwerden «bei einer vorläufigen Beurteilung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit abzuweisen wären». Das Verwaltungsgericht schätzt zudem das öffentliche Interesse an der baldmöglichsten Vergabe als erheblich ein und schreibt in seinem Beschluss: «Der Beschwerde ist deshalb infolge entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen keine aufschiebende Wirkung zu erteilen». Für die VBZ bedeutet dies, dass sie nun so rasch als möglich den Vertragsschluss mit Bombardier vorantreiben können.

  • Stadler Rail: Trambeschaffung der VBZ „nicht sonderlich transparent“

    Stadler hat mit Erstaunen vom Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zur Beschwerde von Stadler gegen das Vergabeverfahren der VBZ Kenntnis genommen. Das Gericht hat der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Strassenbahnen keine aufschiebende Wirkung erteilt. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe. Diesen weitreichenden Beschluss fällt das Gericht acht Monate nach Einreichung der Beschwerde und sechs Jahre nach Beginn der Ausschreibung, ohne auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingegangen zu sein.

  • Vergabeverfahren Autozug Sylt: Eilantrag von RDC Deutschland abgelehnt

    Am 05.03.2015 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der RDC Deutschland GmbH (RDC D) abgelehnt. RDC D hatte in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Köln Klage dagegen eingereicht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Vergabeverfahren für den Autozug der DB Netz AG vorgegeben hatte, dass Rahmenverträge für die Strecke Niebüll-Westerland (Sylt) nur für zwei Kapazitäten pro Stunde und Richtung gesichert werden sollen.

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