Das Verwaltungsgericht Zürich hat am 21. Februar 2017 mitgeteilt, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt. Es kam aufgrund seiner vorläufigen Beurteilung zum Schluss, dass der Zuschlag an Bombardier nicht zu beanstanden ist und kein Grund besteht, das Submissionsverfahren zu wiederholen. Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wurde abgewiesen, weil die Beschwerden «bei einer vorläufigen Beurteilung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit abzuweisen wären». Das Verwaltungsgericht schätzt zudem das öffentliche Interesse an der baldmöglichsten Vergabe als erheblich ein und schreibt in seinem Beschluss: «Der Beschwerde ist deshalb infolge entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen keine aufschiebende Wirkung zu erteilen». Für die VBZ bedeutet dies, dass sie nun so rasch als möglich den Vertragsschluss mit Bombardier vorantreiben können.