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(13.03.2017)

Stadler musste mit Enttäuschung vom Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich Kenntnis nehmen. Dieses hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Strassenbahnen die aufschiebende Wirkung entzogen. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe.


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Für Stadler hat der Entscheid weitreichende Konsequenzen: Mit der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung konnte die VBZ den Vertrag mit Bombardier rechtsgültig unterschreiben. Somit ist der Auftrag für Stadler endgültig verloren. Stadler kann nur noch auf Schadensersatz klagen. Da dies für Stadler nicht zielführend ist, verzichtet Stadler auf die Weiterführung des Verfahrens am Verwaltungsgericht.

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