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VBZ Tram

  • Stadler: Verzicht auf Weiterführung des Beschwerdeverfahrens

    Stadler musste mit Enttäuschung vom Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich Kenntnis nehmen. Dieses hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Strassenbahnen die aufschiebende Wirkung entzogen. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe.

  • Bombardier: 70 neue Flexity Trams für Zürich

    Bombardier Transportation und die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben am 2. März 2017 einen Vertrag über die Lieferung von 70 siebenteiligen Einrichtungsniederflur-Tramzügen des Typs FLEXITY, mit Option auf weitere 70 Fahrzeuge, unterzeichnet. Der Grundpreis der Fahrzeuge des ersten Abrufes beläuft sich auf circa 300 Millionen CHF (281 Millionen Euro, $296 Millionen US). Das erste Tram wird ab Ende 2019 geliefert.

  • VBZ Tram: Vertrag mit Bombardier ist unterschrieben

    Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 21. Februar 2017 mitgeteilt hatte, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt, war der Weg zum Vertragsschluss ge-ebnet. Am 2. März 2017 haben die VBZ und Bombardier deshalb den Vertrag über 70 neue Flexity-Trams und 70 Optionsfahrzeuge unterschrieben. Die ersten neuen Fahrzeuge werden Ende 2019 durch Zürich rollen. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Trambeschaffung erreicht.

  • VBZ-Trams: Siemens geht nicht vor Bundesgericht

    Im Fall der Beschaffung der 70 neuen Trams für die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) wird Siemens Schweiz den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich nicht beim Bundesgericht anfechten. «Dies, obwohl wir nach wie vor der festen Überzeugung sind, ein technisch ebenbürtiges, wirtschaftlich aber deutlich besseres Angebot abgegeben zu haben. Insgesamt sind wir 20 Prozent oder rund 200 Millionen Franken günstiger», kommentiert Siegfried Gerlach, CEO Siemens Schweiz, den Entscheid. Das Verwaltungsgericht hatte das Siemens-Gesuch um aufschiebende Wirkung am 21. Februar 2017 abgelehnt.

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