(31.05.2016)
Nach sorgfältiger Prüfung hat sich Stadler entschieden, den Entscheid der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) zur Trambeschaffung anzufechten. Am Montag, 30. Mai, wurde beim Verwaltungsgericht Zürich Rekurs eingelegt.
Das Ausschreibeverfahren für die Trambeschaffung der VBZ hat mit über fünf Jahren ausserordentlich lange gedauert. Die in dieser Zeit aufgetauchten Gerüchte über Unstimmigkeiten im Vergabeprozess sowie entsprechende Medienberichte haben bei Stadler zu einer starken Verunsicherung geführt. Das Debriefing durch die VBZ nach Bekanntgabe des Entscheids konnte die Unsicherheiten nicht beseitigen. Auch der TÜV-Bericht hat nicht zu einer Klärung der offenen Punkte geführt. Stadler hat deshalb entschieden, Rekurs einzulegen und den Vergabeentscheid durch ein unabhängiges Gremium prüfen zu lassen.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können keine weiteren Angaben gemacht werden.