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(12.06.2018)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 12. Juni 2018 die Konzessionsverfügung für den Betrieb des Eisenbahn-Fernverkehrs ab Ende 2019 erlassen. Der grösste Teil der Linien und das ganze Intercity-Netz gehen an die SBB. Die BLS erhält die Konzession für zwei Interregio-Linien. Aufgrund der Anhörung der betroffenen Kreise hat das BAV den Deckungsbeitrag für die Fernverkehrsnetze der SBB tiefer festgelegt als zunächst geplant. Die künftigen Gewinne der SBB werden dadurch weniger stark geschmälert. Das BAV kommt damit der SBB und dem Preisüberwacher entgegen. Dank dem Mehrbahnenmodell in moderater Ausprägung profitieren die Passagiere von zusätzlichen Angeboten. Die Steuerzahlenden werden um 75 Millionen Franken pro Jahr entlastet.


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Vom 20. April bis zum 23. Mai 2018 hat das BAV die betroffenen Kantone, Verkehrsverbünde, Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen zum geplanten Konzessionsentscheid angehört. Während sich die SBB und rund die Hälfte der Kantone kritisch zur geplanten Vergabe von Konzessionen an zwei Bahnen äusserten, unterstützen die BLS, die andere Hälfte der Kantone und die grosse Mehrheit der übrigen Transportunternehmen die vorgesehene Vergabe.

Aus Sicht des BAV als zuständiger Fachbehörde überwiegen die Vorteile des Mehrbahnenmodells: Dieses hat – zusammen mit der Wegleitung des BAV zum Fernverkehr – bereits im Vorfeld der Konzessionsvergabe zu klaren Verbesserungen für die Passagiere und Steuerzahlenden geführt. So sind neue Direktverbindungen zwischen Chur und Bern vorgesehen. Auf der Gotthard-Bergstrecke wird entgegen der ursprünglichen Planung der SBB das Fernverkehrsangebot erhalten und ohne finanzielle Unterstützung von Bund und Kantonen verkehren. Zwischen Chur und St.Gallen (bisher zweistündlich durch Bund und Kantone bestellt) und zwischen Bern – Neuenburg – La-Chaux-de-Fonds verkehren Fernverkehrszüge anstelle von Regionalzügen. Die Züge im Fernverkehr werden künftig in aller Regel durch Zugpersonal begleitet. Dazu kommen weitere Verbesserungen wie Taktverdichtungen und der Ausbau des Verpflegungsangebots.

In der nun erlassenen Verfügung hält das BAV deshalb wegen der positiven Effekte des Mehrbahnenmodells daran fest, der BLS die Konzession für die beiden Interregio-Linien Bern–Biel und Bern–Burgdorf–Olten zu erteilen. Die Konzession für die übrigen Linien und damit auch für das ganze Intercity-Netz geht erneut an die SBB. Damit wird den guten Erfahrungen und der hohen Qualität der bisherigen Leistungserbringung Rechnung getragen. Die SBB will künftig die Südostbahn (SOB) mit dem Betrieb von zwei ihrer Linien beauftragen (Gotthard-Bergstrecke sowie Chur–Zürich–Bern).

Damit in absehbarer Zeit eine Weiterentwicklung möglich ist, werden die neuen Konzessionen für je 10 Jahre erteilt. Das BAV wird die rechtlichen Vorgaben für die Vergabe von Fernverkehrskonzessionen überprüfen und Vorschläge dazu unterbreiten, wie das Verfahren angepasst werden kann.

Für den Fernverkehr lässt das BAV den Bahnen einen grösseren finanziellen Spielraum als zunächst vorgesehen worden war: Aufgrund der Rückmeldungen aus der Anhörung, namentlich jenen der SBB und des Preisüberwachers, wird der Deckungsbeitrag für das Intercity-Netz der SBB um 0,5 und für das Basis-Netz um sieben Prozentpunkte tiefer angesetzt, als im Rahmen der Anhörung vorgeschlagen worden war. Damit wird im Vergleich zu dem in die Anhörung geschickten Vorschlag der jährliche Gewinn der SBB aus dem Fernverkehr gemäss Plandaten um rund 50 Millionen Franken höher ausfallen.

Durch die neue Festlegung des Deckungsbeitrags und die Umteilung einzelner Linien vom Regional- in den Fernverkehr werden die Steuerzahlenden bei Bund und Kantonen um insgesamt rund 75 Millionen Franken jährlich entlastet.

Die am Verfahren beteiligten Parteien haben die Möglichkeit, gegen den Konzessionsentscheid des BAV Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu führen.

Bis zum Fahrplanwechsel Ende 2019 gilt die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB.

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