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(27.11.2017)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB bis zum Fahrplanwechsel Ende 2019 zu verlängern. Die angehörten Kantone, Verbünde und Transportunternehmen hatten sich zu diesem Vorhaben vorwiegend positiv geäussert. Über die sich teilweise überschneidenden Gesuche von SBB und BLS für die Fernverkehrskonzession ab Ende 2019 wird das BAV bis Mitte 2018 entscheiden.


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Ende dieses Jahres läuft die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB für die meisten Linien aus. Im Hinblick auf die Erneuerung dieser Konzession hatten SBB und BLS am 8. September 2017 beim BAV Gesuche dazu eingereicht. Die SBB beantragte, unter Einbezug der Südostbahn (SOB) weiterhin das gesamte Fernverkehrsnetz betreiben zu können. Derweil hatte die BLS Antrag für den Betrieb einzelner Linien gestellt mit schrittweiser Einführung ab Fahrplanwechsel Ende 2019.

In einem ersten Schritt hat das BAV nun verfügt, dass die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB um zwei Jahre verlängert wird. In der Anhörung zu dieser Verlängerung hatten sich die meisten Kantone und Transportunternehmen positiv geäussert oder auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Kantone Graubünden, St. Gallen, Uri und Zug lehnten die Verlängerung ab, ebenso die SBB. Dabei wurde unter anderem auf den Investitionsschutz verwiesen und geltend gemacht, dass die Abstimmung zwischen den Konkurrenten nicht innert zwei Jahren erfolgen könne.

Für die Beurteilung der Gesuche von SBB und BLS für den Zeitraum ab Ende 2019 sind ergänzende Angaben der Gesuchsteller und vertiefte Abklärungen nötig. Die Anhörung zur Konzessionsvergabe wird voraussichtlich im Frühling 2018 und der Entscheid bis Mitte 2018 erfolgen.

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