(23.02.2015)
Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2015 der DB Netz AG die geplanten Rahmenvertragsabschlüsse für der Strecke Niebüll-Westerland untersagt und ein neues Entscheidungsverfahren angeordnet. Die DB Netz AG habe bei ihrer Vergabeentscheidung insgesamt mehr Rahmenvertragskapazitäten mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abschließen wollen, als es die gesetzlichen Regelungen der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) zulassen.
„Im Ergebnis wären tagsüber nahezu alle verfügbaren Fahrmöglichkeiten an die drei Unternehmen DB Fernverkehr (Intercity), RDC Deutschland (Autozug) und nah.sh (SPNV) für bis zu zehn Jahre vergeben worden“, sagt Carsten Carstensen, Geschäftsführer von RDC Deutschland (RDC D).
Die DB Netz AG hat nun bis zum 4. März neu zu entscheiden, wer die Rahmenverträge erhalten soll. Pro Stunde dürfen dabei nur noch zwei der vier möglichen Fahrmöglichkeiten je Richtung (sogenannte Kapazitäten) vergeben werden, die zudem eine größere zeitliche Flexibilität beinhalten sollen. Die ausschließliche Vergabe der Kapazitäten an den vertakteten SPNV ist dabei nicht zugelassen, ebenso wenig dürfen die bereits ausgeschiedenen Anbieter berücksichtigt werden.
Die jetzige Situation ist entstanden, weil die anderen Bewerber sowie die DB Netz AG nicht dazu bereit waren, in dem Koordinierungsverfahren die angebotenen Kompromissmöglichkeiten von RDC D für einen attraktiven Fahrplan für alle Bedürfnisse (Fern-, Nah- und Autozugverkehr) anzunehmen.
„Der Ansatz von RDC war und ist, eine bessere Versorgung und Bahnanbindung für Sylt zu erreichen. Dazu müssen alle Beteiligten in Zukunft eng zusammen arbeiten“, sagt Hans Leister, General Director Passenger Services, Europe, bei RDC. „Niemand sollte sich dieser Verpflichtung entziehen. Nur gemeinsam lassen sich gute Fahrpläne für alle Verkehrsbedürfnisse, also Regionalverkehr der NOB, Autozug, Fernverkehr und Güterverkehr, erarbeiten. Zusammenarbeit heißt Kompromissbereitschaft. Bei uns ist die Bereitschaft dafür vorhanden und wir appellieren an alle, sich dieser Zusammenarbeit zum Wohle aller nicht zu verschließen.“
Nach den RDC D bekannten Anmeldungen der anderen Nutzer führt die jetzige Anordnung der Bundesnetzagentur voraussichtlich dazu, das nah.sh und RDC D die zukünftigen Rahmenvertragskapazitäten im Wesentlichen unter sich aufteilen. Die beiden verbleibenden Fahrlagen je Richtung werden dann jährlich durch die DB Netz AG neu vergeben, wobei die Entscheidung zugunsten eines Bieters immer erst Mitte August fällt, nur vier Monate vor dem Fahrplanwechsel.
Viele langjährig bestehende Verbindungen wie die IC aus Köln und Frankfurt, zahlreiche Pendlerzüge über den Hindenburgdamm sowie Autozüge in den Hauptabfuhrzeiten müssen dann jährlich neu koordiniert werden. Gewinner dabei könnte die DB Netz AG sein, da bei mehreren identischen Anmeldungen die Trassen nun gegen Höchstgebot vergeben werden müssen. Mehrausgaben für Trassen führen dazu, dass dieses Geld insbesondere für geplanten Angebotsverbesserungen im Nahverkehr fehlt.
„RDC versteht den Bescheid der Bundesnetzagentur so, dass in jedem Fall eine ausreichende Zahl von Streckenkapazität als Rahmenvertrag für RDC D vergeben wird“, so Hans Leister. „Unsere Vorbereitungen für den Betriebsstart des RDC-Autozugs am 13.12.2015 werden im vollen Umfang weitergeführt.“