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(27.02.2015)

Im laufenden Vergabeverfahren um den Autozug zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) sucht die RDC Deutschland GmbH (RDC D) weiter nach einer für alle am Eisenbahnverkehr von und zu der Insel sinnvollen Lösung und stellt einen möglichen Konsensfahrplan vor. „Mit der Veröffentlichung dieses Vorschlags, möchte wir die Transparenz des weiteren Verfahrens für alle Beteiligten und insbesondere für die Öffentlichkeit sicherzustellen“, sagt Hans Leister, bei RDC für den Personenverkehr in Europa zuständig, dazu. „Es handelt sich dabei um eine Lösung, die auf Basis von drei Rahmenvertragskapazitäten je Stunde und Richtung umsetzbar wäre.“


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Gleichzeitig hat RDC D hat sich dazu entschlossen, gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Köln zu klagen. Am 20.02.2015 hatte die Bundesnetzagentur der DB Netz AG die geplanten Rahmenvertragsabschlüsse für der Strecke Niebüll-Westerland untersagt und ein neues Entscheidungsverfahren angeordnet, dass bis zum 04.03.2015 läuft. Als Grund hatte die BNetzA angegeben, die DB Netz AG habe bei ihrem Vergabevorschlag insgesamt mehr Rahmenvertragskapazitäten mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abschließen wollen, als es die gesetzlichen Regelungen der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) zulassen.

Der Einspruch von RDC D richtet sich nun in erster Linie gegen die Maßgabe, dass nur zwei Kapazitäten pro Stunde und Richtung per Rahmenvertrag gesichert werden sollen. „Das entspricht nicht der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung, die vorgibt, dass 75% der Kapazität einer Strecke ohne weiteres mit Rahmenverträgen belegt werden können, im Einzelfall auch darüber hinaus. Das würde bei vier betrieblich möglichen Fahrmöglichkeiten je Stunde und Richtung zwischen Niebüll und Westerland(Sylt) die rahmenvertragliche Sicherung von drei Kapazitäten je Stunde und Richtung bedeuten, sagt Leister dazu. „Mit der Maßgabe der Vergabe von Rahmenverträgen für nur zwei Kapazitäten pro Stunde, also nur 50 Prozent, beschränkt die Bundesnetzagentur aus Sicht von RDC D in unzulässiger Weise die Vergabe von Rahmenverträgen. Dagegen haben wir uns nun gewandt.“

Jetzt gibt es vom Verwaltungsgericht Köln eine erste Reaktion dazu: Die Bundesnetzagentur wurde gebeten, mitzuteilen, dass sie den oben genannten bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über den Antrag von RDC D nicht vollziehen wird, und zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Wie das Verwaltungsgericht am Ende entscheiden wird, bleibt abzuwarten.

„Aus unserer Sicht ist der Gerichtssaal ist der schlechteste Ort, um einen vernünftigen Fahrplan abzustimmen“, sagt dazu Carsten Carstensen, Geschäftsführer bei RDC Deutschland. Er plädiert dafür, ungeachtet des gesetzlichen Verfahrens weiter an dem bereits abgestimmten Fahrplan zu arbeiten.

„Wir werden unser Recht auf den diskriminierungsfreien Trassenzugang nicht aufgeben“, sagt Hans Leister. „Die Bahnreform gilt in ganz Deutschland, jeder muss sich dem Wettbewerb stellen, auch der DB Sylt-Shuttle. Es ist Zeit, sich umfassend über die Modernisierung und des Ausbau der Strecke Niebüll-Westerland Gedanken zu machen. Dazu muss sich vor allem die Einstellung ändern „wir lassen am besten alles, wie es ist“.“ RDC D appelliert in diesem Zusammenhang an das Land Schleswig-Holstein und DB Netz AG, in letzter Minute noch zu versuchen, einen den Interessen der Fahrgäste entsprechenden Fahrplan durch Rahmenverträge zu sichern. „Falls es zu der jetzt von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Sicherung von nur zwei Trassen je Stunde und Richtung kommt, sind Konsenslösungen zwar schwieriger, aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Auch dazu wird RDC Deutschland beitragen“, stellt Hans Leister weiter klar.

Designstudie zum neuen AUTOZUG Sylt von RDC Deutschland.Weitere Infos unter http://werkstattatlas.info/component/tags/tag/137-autozug-sylt.html

Posted by werkstattatlas.info on Mittwoch, 18. November 2015

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