(04.07.2016)
Der Bundesrat schlägt für die Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) die Einführung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 3970 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2021 vor. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) begrüsst das Modell eines vierjährigen Verpflichtungskredits sehr, wünscht aber seitens Bund eine stärkere Beteiligung an den Mehrkosten, wie er in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung darstellt.
Der Bundesrat beantragt für die Jahre 2018-2021 einen Verpflichtungskredit von 3970 Millionen Franken für den RPV. Eingerechnet sind 160 Millionen Franken, mit welchen sich der Bund an den geschätzten Mehrkosten gegenüber der Plansituation 2017 beteiligen will. Den verbleibenden Finanzierungsmehrbedarf von 722 Millionen sollen die Kantone und die Transportunternehmen (TU) übernehmen. Der VöV kann dieser Aufteilung der Mehrkosten nicht zustimmen.
Die TU sind sich der herausfordernden Finanzierungssituation bewusst und wollen ihren Beitrag zur Deckung der Mehrkosten leisten. Der Kostendeckungsgrad im RPV hat sich in den letzten Jahren dank massiver Effizienzsteigerungen stets verbessert. Die öV-Branche ist auch bestrebt, Verkehrsspitzen zu brechen, um die Auslastung in den Randzeiten zu erhöhen. Die fehlenden Mittel für die signifikanten und von den Bestellern geforderten Angebotsausbauten und deren Folgekosten können aber nicht alle durch Effizienzsteigerungen finanziert werden. Dies führt zwangsläufig zu einer teilweisen Abwälzung der Kosten auf die Kundschaft.
Der VöV unterstützt die Stossrichtung, dass sich die Kundinnen und Kunden an einem Angebotsausbau beteiligen müssen, ist aber gegen eine markante Erhöhung der Tarife. Denn schon jetzt ist die Schere zwischen den Preisen des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs zu gross. Die Akzeptanz für weitere Preiserhöhungen ist dementsprechend klein.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen, wie beispielsweise bei Sicherheit oder Qualität, haben stark zugenommen. Sie erhöhen den Aufwand der einzelnen Unternehmen und sind ein effektiver Kostentreiber. Dies steht im Widerspruch zu den Effizienzbestrebungen und Produktivitätsbemühungen der TU.
Fazit: Der VöV ist für eine Drittelung der Mehrkosten zwischen TU, Bund und Kantonen. Die Transportunternehmen würden demnach etwa 294 Millionen Franken durch Effizienzsteigerung und falls nötig Tarifmassnahmen übernehmen. Gemäss dieser Aufteilung der Mehrkosten müsste der Verpflichtungskredit des Bundes um 134 Millionen auf 4104 Millionen erhöht werden.