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(24.06.2015)

Der Bundesrat schafft im Trassenpreissystem der Eisenbahn einen Anreiz für den Einsatz von Fahrzeugen, die zu einem geringeren Verschleiss der Gleise führen. Für diese wird der Trassenpreis günstiger. Mit der Revision des Trassenpreissystems sollen zudem die Nutzer der Bahninfrastruktur pro Jahr 100 Millionen Franken zusätzlich an deren Finanzierung beitragen. Damit wird ein Entscheid umgesetzt, der zur FABI-Vorlage gehört. Diese wurde von Volk und Ständen gutgeheissen. Das neue System tritt per 1. Januar 2017 in Kraft.


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Der Bundesrat hat heute Änderungen des Trassenpreissystems beschlossen. Der Trassenpreis muss von den Eisenbahnunternehmen für die Benutzung von Gleisen und Bahnanlagen bezahlt werden. Die Belastung des Schienennetzes durch die Züge wird bereits heute berücksichtigt. Der gewichtsabhängige Basispreis wirkt allerdings sehr pauschal. Per 2017 soll das System darum verursachergerechter werden. Mit der Einführung eines Verschleissfaktors sollen weitere Eigenschaften der Fahrzeuge und die konkreten Verhältnisse auf der Strecke in die Preisbildung einbezogen werden. Der Trassenpreis wird dadurch für gleisschonendere Fahrzeuge günstiger. Fahrzeuge mit hohem Verschleiss an der Fahrbahn zahlen mehr.

Die Einführung eines Verschleissfaktors stiess in der Anhörung grösstenteils auf Zustimmung. Verschiedene Akteure sprachen sich dafür aus, für lange und schwere Güterzüge Rabatte zu gewähren. Der Bundesrat hat in der Netzzugangsverordnung nun eine Formulierung aufgenommen, die dafür sorgt, dass für besonders effiziente Produktionsformen ein Rabatt gewährt werden kann.

Mit der Revision des Trassenpreissystems wird ausserdem die Nutzerfinanzierung gemäss der von Volk und Ständen gutgeheissenen Vorlage betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) angepasst. FABI beruht darauf, dass auch die Bahnen und ihre Kundinnen und Kunden einen Beitrag an die gestiegenen Kosten leisten. Gemäss FABI-Konzept sollen die Nutzer per 2017 darum 100 Millionen Franken jährlich zusätzlich an die Bahninfrastruktur beitragen. Der höhere Trassenpreise wird von den Bahnen teilweise auf die Billett- und Abonnementspreise überwälzt bzw. im Güterverkehr über die Transportkosten an die Kunden weiterverrechnet.

Gegenüber der Anhörungsvorlage will der Bund neu den Deckungsbeitrag, den der Fernverkehr an die Fixkosten der Bahninfrastruktur leistet, um einen halben Prozentpunkt erhöhen. Dies wurde nötig, weil die Bahnen die Preise weniger stark erhöht haben als erwartet. Da sich der Deckungsbeitrag in Prozent des Verkehrserlöses berechnet, könnten ohne Erhöhung des Deckungsbeitrags die beschlossenen 100 Millionen nicht erreicht werden.

Das neue System tritt per Anfang 2017 in Kraft.

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