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Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI)

Im Bahnverkehr muss aus Sicht des baden-württembergischen Verkehrsministeriums weitreichende Barrierefreiheit hergestellt werden. Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister von Blaubeuren, Jörg Seibold, am Montag in Stuttgart sicherte Ministeriums-Amtschef Prof. Uwe Lahl der Stadt im Alb-Donau-Kreis Unterstützung in der Debatte mit der DB über den Ausbau des Bahnhofs von Blaubeuren zu. Dabei müsse ein möglichst hoher Grad an Barrierefreiheit für die Fahrgäste erreicht werden. In der Region Ulm wurden bislang alle Bahnsteigmodernisierungen auf eine Höhe von 55 cm vorgenommen. Auch die Fahrzeuge des zukünftigen Betreibers Hohenzollerische Landesbahn auf der Blautalbahn Ulm – Ehingen/Munderkingen sind auf diese Höhe optimiert. Auch die Bahnstation Blaubeuren soll mit rund 2,5 Millionen Euro aus dem Bahnhofsmodernisierungsprogramm des Landes mit 55 cm hohen Bahnsteigen barrierefrei ausgestattet werden.

Seit vergangenem Jahr stockte die bereits weit fortgeschrittene Planung, weil DB Station&Service im Fall Blaubeuren auf die Umsetzung des neuen Bahnsteighöhenkonzeptes des Bundes und der DB verwiesen hatte, das einen weitgehenden Umbau aller Bahnhöfe bundesweit auf 76 cm hohe Bahnsteige (Fernverkehrshöhe) vorsieht, die sich an der Optimierung von Fernverkehrszügen orientiert. Zu den zukünftigen Zügen im Blautal hätten jedoch die hohen Bahnsteige nicht gepasst.

„Auf der eingleisigen, nicht-elektrifizierten Donautalbahn, an der Blaubeuren liegt, wird auf absehbare Zeit kein einziger Fernverkehrszug fahren. Es wäre deshalb ein Schildbürgerstreich, an diesem Bahnhof mit Landesmitteln ein Hindernis für Fahrgäste aufzubauen statt Barrierefreiheit herzustellen“, sagte Amtschef Lahl. Die aktuelle Diskussion habe bereits zu einer höchst ärgerlichen Verzögerung des Vorhabens geführt.

Dies hat auch Auswirkungen auf die geplante Regio-S-Bahn Donau-Iller, da die Ertüchtigung des Bahnhofs Blaubeuren für eine Verbesserung des Taktfahrplans auf dieser Strecke erforderlich ist. Das große länderübergreifende (BW und Bayern) Projekt Regio-S-Bahn Donau-Iller soll das ÖPNV-Angebot im Großraum Ulm und in der umliegenden Region erheblich verbessern.

Durch die Ablehnung des Landes ist die DB vor Kurzem von ihren Plänen abgerückt und hat nun zugesagt, dass die Bahnsteige in Blaubeuren wie ursprünglich geplant mit einer Höhe von 55 cm gebaut werden. „Ich bin froh, dass es durch unsere Intervention gelungen ist, dass sich die DB von ihren Plänen zum Bau von Fernverkehrsbahnsteigen in Blaubeuren verabschiedet hat“, betonte Lahl.

Für den Blaubeurer Bürgermeister Jörg Seibold ist wichtig, dass nun für die Ertüchtigung des Bahnhofes in der Stadt am Blautopf die Signale wieder auf „grün“ stehen. Er freut sich über das im Verkehrsministerium erzielte Ergebnis: „Eine für Blaubeuren inhaltlich kaum sinnvolle, maßnahmenverzögernde und kostensteigernde Planänderung ist nun hoffentlich vom Tisch. Jetzt könnte es am Blaubeurer Bahnhof losgehen“. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. „Zugesagt war ein Baubeginn im März 2018. Danach sieht es derzeit allerdings leider nicht aus“, bedauert Jörg Seibold. Auf Nachfrage des Bürgermeisters teilt die Deutsche Bahn mit, dass nun mit einem Baubeginn im 4. Quartal 2019 zu rechnen sei. Die Stadt Blaubeuren beteiligt sich an den Planungskosten. „Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der jetzt mitgeteilte Fahrplan eingehalten wird“, so Blaubeurens Bürgermeister Seibold abschließend.

Die Finanzierungsreform für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg macht das Bus- und Bahnfahren zwischen Main und Bodensee künftig wesentlich attraktiver. Grundlage dafür ist die vom Kabinett am 20. Juni 2017 beschlossene Neuordnung der Finanzströme zwischen Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL sagte am Montag, 26. Juni in Stuttgart: „Mit der ÖPNV-Finanzierungsreform kommen wir dem Ziel näher, mehr Menschen in Busse und Bahnen zu bringen und zwar in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen des Landes.“

Das Verkehrsministerium begrüßt die Entscheidung von DB Regio, die ihr Angebot um eine Woche verlängert: Noch bis zum 31. Januar 2017 können Bahnkunden auf den Strecken Stuttgart - Karlsruhe und Stuttgart - Aalen mit ihrem Nahverkehrsticket die IC/EC-Züge der Deutschen Bahn (DB) nutzen. Dies haben die DB und das Ministerium für Verkehr heute, 23.01.2017, bekannt gegeben. Mit dem Angebot möchte die DB die Folgen der weiterhin anhaltenden Zugausfälle und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Reisenden im Regionalverkehr mildern. Die Zugausfälle sind aktuell auch auf die derzeit winterlichen Verhältnisse mit starkem Frost zurückzuführen.

Eine gute Betriebsqualität und ein funktionierender Wettbewerb sind bei der Vergabe der künftigen Nahverkehrsleistungen für die S-Bahn Rhein-Neckar von entscheidender Bedeutung und liegen damit im Interesse der Fahrgäste. Deshalb haben sich die beteiligten Aufgabenträger Baden-Württemberg, der rheinland-pfälzische Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für den hessischen Kreis Bergstraße) darauf verständigt, den Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der 1. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar Los 2 um ein Jahr auf Dezember 2020 zu verschieben. Dagegen ist die Inbetriebnahme der Stufe 2 (derzeit RB 44, künftige S 6 Mainz-Mannheim) unverändert für Dezember 2021 vorgesehen. Unabhängig davon werden auf diesem rheinland-pfälzischen Abschnitt von Dezember 2017 an barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt.

Das Land Baden-Württemberg will mit den S-21-Projektpartnern über den Umgang mit der angekündigten Klage der Deutschen Bahn sprechen. Dies teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Donnerstag in Stuttgart mit. Die DB hatte angekündigt, die Projektpartner Land, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen auf Übernahme von Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu verklagen. Die Projektpartner haben diesen Anspruch der Bahn unisono zurückgewiesen und erklärt, ihre vertraglich vereinbarten Anteile an der Summe von 4,526 Milliarden Euro zu übernehmen. Die DB erwartet eine Kostensteigerung um 2 Mrd. Euro. Der DB-Aufsichtsrat hat im Jahr 2013 trotz dieser Mehrkosten einer Fortführung des Projekts zugestimmt und zugleich den DB-Vorstand beauftragt, die Projektpartner für die Mehrkosten – notfalls auch auf dem Klageweg – heranzuziehen.

Durch eine Neuordnung der Finanzströme im öffentlichen Personennahverkehr macht das Land das Bus- und Bahnfahren zukünftig attraktiver. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL erklärte dazu am Freitag, 23. Dezember: „Durch die Neuordnung der Finanzierung können wir den ÖPNV in Baden-Württemberg noch besser machen“. Alle Beteiligten hätten sich auf eine Reform der ÖPNV Finanzierung verständigt, die die jeweiligen Interessen berücksichtigt. Ziel sei es, mehr Menschen in Busse und Bahnen zu bringen und „zwar in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen“ des Landes.

Die Projektpartner des Bahnprojekts Stuttgart 21 lassen sich nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann durch die Klage der Deutschen Bahn nicht auseinanderdividieren. „Wir haben ein gemeinsames Ziel und wollen als freiwillige Unterstützer eines milliardenschweren Bahnprojekts auf keinen Fall über die ohnehin bereits erheblichen Zuschüsse hinaus noch mehr Kosten übernehmen“, erklärte der Minister am Freitag nach einem Treffen der Projektpartner Land, Verband Region Stuttgart (VRS), Landeshauptstadt und Flughafengesellschaft (FSG). Er fügte hinzu: „Wir werden alle rechtlichen und politischen Mittel einsetzen, um dieses Ansinnen eines Bundesunternehmens an die S-21-Vertragspartner abzuwehren.“

„Wir erhöhen die Zahl der Sitzplätze in Netz 1“, verkündete Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am 15.12.2016 in Stuttgart. „Durch die Bestellung längerer Fahrzeuge schaffen wir 30 Prozent mehr Sitzplätze.“ Das bedeutet ab 2019 für das in drei Lose unterteilte Stuttgarter Netz zusätzliche Fahrzeuge: In Los 1 werden zwei dreiteilige und ein fünfteiliger Elektrotriebwagen zusätzlich bestellt, in Los 2 wird es drei zusätzliche dreiteiligen Elektrotriebwagen geben. Los 3 benötigt hingegen auch nach den neuen Berechnungen keine weiteren Fahrzeuge. Möglich wurden diese zusätzlichen Wagenbestellungen, weil der Bund die Regionalisierungsmittel im Rahmen der Bund-Länder-Finanzvereinbarungen aufgestockt hat.

Der Ausbau der Bahnstrecke Stuttgart – Zürich ist zu vertretbaren Kosten und bei guter Fahrplanstabilität möglich. Dies ist das Ergebnis eines vom Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Gutachtens für eine Modernisierung der sogenannten Gäubahn, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag, 01. September in Stuttgart mitteilte.

„Das am vergangenen Dienstag (14. Juni 2016), bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Klage von Stuttgart-21-Gegnern, ändert nichts an der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusage des Landes Baden-Württemberg in Höhe von maximal 930,6 Millionen Euro.“ Dies teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Freitag in Stuttgart mit.

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