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(09.03.2018)

Die S3 der Zürcher S-Bahn soll künftig nicht wie geplant im Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach verkehren. Die dafür benötigten sogenannten „Trassen“ sollen stattdessen dem Güterverkehr zur Verfügung stehen. Das hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) Ende Januar entschieden. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat gegen diesen Entscheid Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Stadt Bülach unterstützt dieses Anliegen.


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Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) plant seit fast einem Jahrzehnt die nächsten Angebotsausbauten der Zürcher S-Bahn. Im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ist vorgesehen, dass die S3 ab Dezember 2018 neu in den Spitzenstunden am Morgen und am Abend zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach im Halbstundentakt fährt. Dadurch könnte die Kapazität auf dieser stark genutzten Strecke spürbar erhöht werden. Mit dem Entscheid des BAV über die Netznutzungspläne wird die Umsetzung dieses Konzepts in Frage gestellt. Die S3 könnte auf diesem Abschnitt allenfalls nur noch im Stundentakt fahren. Der ZVV hat dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Auch die Stadt Bülach trägt die Beschwerde mit.

Angebot und zusätzliche Doppelstockzüge bereits bestellt

Gestützt auf die erarbeiteten Konzepte hat der ZVV zusammen mit den übrigen Bestellern das Angebot der Zürcher S-Bahn verbindlich bei der SBB bestellt. Auch das Fahrplanverfahren des ZVV für das Verbundangebot 2019, einschliesslich der S3 und der darauf ausgerichteten Buslinien, ist rechtskräftig abgeschlossen worden. Im Hinblick auf die zusätzlichen S-Bahn-Kurse der S3 wurden zusätzliche Doppelstockzüge gekauft.

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