Das Bundesverwaltungsreicht in Leipzig hat mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az. .: 6 C 28.14 vom 09.09.2015) eine Entscheidung des EBA bestätig, wonach die DB Station & Service AG Reisende aktiv über Verspätungen informieren muss. Die Behörde hatte die DB Station&Service AG als Betreiberin von Bahnhöfen und Haltepunkten seinerzeit per Bescheid verpflichtet, auch kleinere Stationen mit so genannten Dynamischen Schriftanzeigen (DSA) auszustatten.