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(17.02.2017)

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wurde die Angebotskonzeption auf der Hellwegstrecke zwischen Hamm – Paderborn - und Kassel Wilhelmshöhe erneuert. Der Rhein Hellweg Express (RE 11) bedient vom Grundsatz zweistündlich den Korridor Kassel Wilhelmshöhe – Paderborn – Lippstadt – Soest – Hamm und verkehrt ab dort stündlich über Dortmund nach Düsseldorf. Viermal am Tag verkehren in dieser Relation allerdings keine Züge des Nahverkehrs, sondern in fast identischer Zeitlage und mit gleichen Anschlüssen in den Knotenbahnhöfen IC-Züge der DB Fernverkehr (IC Linie 51), die aus Sachsen bzw. Thüringen kommend über Kassel Wilhelmshöhe, Warburg, Altenbeken, Paderborn, Lippstadt, Soest und Hamm, weiter über Dortmund, das Ruhrgebiet bis nach Düsseldorf verkehren. Fahrausweise des Nahverkehrs dürfen in diesen IC Zügen nicht genutzt werden.


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Um den Fahrgästen in diesen Relationen nicht nur ein abgestimmtes Fahrplanangebot, sondern auch eine durchgängige Nutzung mit Nahverkehrsfahrausweisen zu ermöglichen, hatte der NWL gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Nordhessen (NVV) europaweit angekündigt, dass man die schrittweise Öffnung dieser IC Züge zur Nutzung mit Nahverkehrstarifen ab 2018 mit der DB vereinbaren wolle. Da NWL und NVV keine Möglichkeit sahen, in diesen Zeitlagen Züge des Regionalverkehrs anzubieten, sieht man in der tariflichen Öffnung der Züge des Fernverkehrs die einzige Möglichkeit, den Fahrgästen ein transparentes durchgängiges Angebot zu bieten.

Da NWL und NVV nach intensiver Prüfung nicht davon ausgegangen sind, dass neben der DB Fernverkehr keine anderen Anbieter in der Willens und Lage sind, die Leistungen anbieten zu können, sollte über den Auftrag mit DB Fernverkehr im Wege eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb verhandelt werden.

Gegen die Möglichkeit der Nutzung des IC-Angebotes für die Fahrgäste des Nahverkehrs hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Westfalen eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der angekündigten Vergabe angezweifelt. Mit ihrem Beschluss vom 25.01.2017 untersagt die Vergabekammer dem NWL und NVV zwar die tarifliche Anerkennung von Nahverkehrsfahrausweisen in IC Zügen im Rahmen einer Direktvergabe mit der DB Fernverkehr zu vereinbaren, bestätigt aber die rechtliche Zulässigkeit, Leistungen des Fernverkehrs für Nahverkehrskunden zu öffnen und fordert NWL und NVV auf, die Leistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben.

Der NWL, der wie kaum ein anderer Aufgabenträger in Deutschland für den Wettbewerb steht – sämtliche SPNV Leistungen in Westfalen wurden bereits in europaweiten Wettbewerbsverfahren vergeben – wird unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen nun ein entsprechendes europaweites Vergabeverfahren vorbereiten.

NWL und NVV geht es in dem Verfahren darum, den Fahrgästen im Hellwegkorridor fahrplantechnisch und tariflich das bestmögliche Angebot zu bieten. Sollte im europaweiten Vergabeverfahren, anders als es die Aufgabenträger NWL und NVV bisher eingeschätzt haben, auch andere Unternehmen diese tarifliche Lücke mit wirtschaftlichen Angeboten schließen können, wird dies begrüßt.

In diesem Zusammenhang sehen es auch NWL und NVV sehr positiv, dass die Vergabekammer Westfalen klargestellt hat, dass die SPNV Aufgabenträger mit den ihnen zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln auch die Nutzung von Nahverkehrstickets in bestimmten Fernverkehrsangeboten finanzieren dürfen. Die Vergabekammer bestätigt die Ansicht von NWL und NVV, dass auch auf diesem Wege die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die Bevölkerung mit Verkehrsdienstleistungen im Nahverkehr zu versorgen, erfüllt wird.

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