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(31.08.2015)

Am 28. August 2015 wurden die Kunden der DB Netz AG ihre endgültigen Angebote für den Netzfahrplan 2016 erhalten. Die Bundesnetzagentur widersprach den Trassenzuweisungen der DB Netz AG nicht.


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Dr. Jörg Sandvoß, Vorstand Vertrieb und Fahrplan der DB Netz AG: „Für den Netzfahrplan 2016 gab es so viele Trassenkonflikte wie nie zuvor, dennoch hatte die Bundesnetzagentur nichts an unserer Konfliktlösung zu beanstanden. Das macht deutlich, dass sich die DB Netz AG bei der Trassenvergabe klar an die vorgegebenen Vergabeverfahren hält und keinen Kunden diskriminiert.“

Für den Netzfahrplan des Jahres 2016 gingen bei der DB Netz AG insgesamt über 63.000 Anmeldungen ein. Bei der Bearbeitung kam es vereinzelt zu Konflikten, beispielsweise weil sich Verkehre verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen auf bestimmten Strecken überlagerten. Ein viel beachteter Fall war etwa der Autozugverkehr auf die Insel Sylt, um den sich zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen bewarben. In den Konfliktfällen weist die DB Netz AG die Trassen nach einem klar definierten Verfahren zu. Diese Zuweisungen werden von der Bundesnetzagentur überprüft. Im Ergebnis gab es keine Beanstandungen der Behörde an den Trassenzuweisungen der
DB Netz AG. Daher werden die Trassenangebote heute im Laufe des Tages von der DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen gegeben. Diese haben dann fünf Tage Zeit die Angebote anzunehmen. Danach steht der Netzfahrplan 2016, der mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 in Kraft tritt, endgültig fest.

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