Newsletter

Werbung

Beliebte Beiträge

Werbung

(15.03.2012)

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz ist hoch erfreut, dass der Preisüberwacher auch künftig bei der Gestaltung der Billettpreise des öffentlichen Verkehrs intervenieren kann. Er ist erleichtert, dass sich am Donnerstag die eidgenössischen Räte bei der Bahnreform 2 in dieser wichtigen Frage auf eine sinnvolle Lösung einigen konnten. In einem monopolistisch geprägten Umfeld wie dem öffentlichen Verkehr nimmt der Preisüberwacher eine sehr wichtige Rolle ein.


Werbung

Wer in der Schweiz längere Reisen unternimmt und aufs Auto verzichtet, kommt kaum darum herum, einen Zug der SBB zu besteigen. Auch im Regionalverkehr, wo mehrere Anbieter tätig sind, bestehen aufgrund langjähriger Konzessionen Monopole. Diese monopolistische Stellung ermöglicht es den Bahn- und Busunternehmen, ein aufeinander abgestimmtes Gesamtangebot auf die Beine zu stellen. Gleichzeitig wird so die Basis dafür geschaffen, damit auch in ländlichen Gebieten und zu Nebenverkehrszeiten die Grunderschliessung gewährleistet ist.

Die Preise des öffentlichen Verkehrs müssen aber trotz dieser monopolistischen Strukturen vernünftig gestaltet sein und nicht betriebswirtschaftlicher Gewinnmaximierung geopfert werden. Nur so wird der ganzen Bevölkerung der Zugang zu Wohnen, Arbeit, ärztlicher Versorgung, Bildung und Freizeit gewährleistet. Dem öffentlichen Verkehr kommt zudem eine zentrale Rolle im Klimaschutz zu. Steigen jedoch die Billettpreise übermässig, wechseln wieder mehr Leute aufs Auto. Als Folge würden die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs, welche schon heute viel zu hoch sind, noch weiter zunehmen.

Aus diesen Gründen muss der Preisüberwacher im monopolistischen System des öffentlichen Verkehrs seine gesetzlich vorgesehene Funktion uneingeschränkt ausüben können. Er muss übermässige Preiserhöhungen verhindern können und dafür sorgen, dass die Tarife fair und transparent bleiben.

Fatale Folgen für Konsumentinnen und Konsumenten

Es wäre fatal, wenn der Preisüberwacher bei der Gestaltung der Billettpreise künftig nur noch ein Mitspracherecht hätte, wie es der Ständerat bei der Behandlung der Bahnreform 2 in Erwägung gezogen hatte. Wäre der Preisüberwacher entmachtet worden, könnten die Betriebe des öffentlichen Verkehrs künftig von ihrer marktbeherrschenden Stellung über Gebühr profitieren und unverhältnismässig hohe Billettpreise festlegen.

Der VCS ist deshalb erleichtert, dass sich der Ständerat am Donnerstag dem Nationalrat anschloss und die Befugnisse des Preisüberwachers nicht einschränkte. Dies umso mehr, als in den nächsten Jahren drastische Preiserhöhungen drohen. Der Verband öffentlicher Verkehr geht davon aus, dass die Tarife um 20 bis 27 Prozent steigen könnten.

Wie wichtig der Preisüberwacher ist, zeigte sich in den letzten Jahren immer wieder: 2011 verhinderte er etwa, dass der Preis für das Generalabonnement 2. Klasse für Senioren, Junioren und Lernende stieg. 2010 erreichte er, dass die Preise für Einzelbillette und Streckenabonnemente weniger stark erhöht wurden als vorgesehen.

Schlagwörter

Beliebte Beiträge

©2015 Werkstattatlas.info CH-8037 Zürich
Impressum Kontakt

Premium Partner

Partnerseiten

Facebook Fanseite