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(21.11.2011)

Der Schlussbericht der UIP „Economic Impact of New Rules and Regulations" analysiert zum ersten Mal die wirtschaftlichen Folgen der in den vergangenen Jahren neu eingeführten oder verschärften Vorschriften im Bereich Sicherheit, Interoperabilität und Lärmbekämpfung bei Güterwagen. Untersucht wurden die Folgen auf 180'000 Güterwagen von 250 Wagenhaltern aus 15 europäischen Ländern inkl. Schweiz. Der heute in Hamburg der Öffentlichkeit vorgestellte Bericht weist Kostensteigerungen bei der Verwendung von Güterwagen von bis zu 62% aus.


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Sie sind zum grössten Teil mit der Lärmreduktion und ihren Folgekosten verbunden. Dies kann zu Erhöhungen der Gesamtkosten des Bahngüterverkehrs von bis zu 12,5% (!) führen. In Verbindung mit den erhöhten Energie- und Trassenpreisen und der notwendigen Aus-rüstung der Lokomotiven mit dem neuen europäischen Zugleitsystem ETCS verteuert sich der Bahngüterverkehr auch in der Schweiz erheblich. Die Verlagerung von Bahngüterverkehren auf die Strasse ist die Folge. Die Studie empfiehlt, dass die wirt-schaftlichen Auswirkungen neuer Regulierungen und deren Folgen auf die Verkehrsverlagerungsziele vermehrt mit den betroffenen Wirtschaftszweigen abzuschätzen und im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen sind.

Die Studie untersucht die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen neuer Vorschriften anhand von 4 typischen Szenarien bei der Verwendung von Güterwagen (nicht lärmsanierte Güterwagen, Neubauwagen mit K-Sohle, lärmsanierte Güterwagen mit LL-Sohle bzw. K-Sohle, je unter Berücksichtigung verschiedener jährlicher Laufleistung).

Pro Tag und Waggon entstehen bei Haltern mit 10.000 oder mehr Waggons erhebliche Mehrkosten:

  • Im Szenario A 4-achsiger Eisenbahngüterwagen mit Grauguss-Sohle in Höhe von 0,34 € (unterer Eckwert bei 30.000 km Laufleistung) und 1,72 € (oberer Eckwert bei 120.000 km Laufleistung);
  • Im Szenario B 4-achsiger Neubauwagen mit K-Sohle in Höhe von 2,02 € (unterer Eckwert bei 30.000 km Laufleistung) und 8,43 € (oberer Eckwert bei 120.000 km Laufleistung);
  • Im Szenario C 4-achsiger Eisenbahngüterwagen lärmsaniert mit LL-Sohle in Höhe von 2,97 € (unterer Eckwert bei 30.000 km Laufleistung) und 8,99 € (oberer Eckwert bei 120.000 km Laufleistung);
  • Im Szenario D 4-achsiger Eisenbahngüterwagen lärmsaniert mit K-Sohle in Höhe von 5,96 € (unterer Eckwert bei 30.000 km Laufleistung) und 12,37 € (oberer Eckwert bei 120.000 km Laufleistung).

Die Kostensteigerungen für Wagenhalter mit 1.000 oder 5.000 Wagen sind erheblich höher. Dies trifft insbesondere auf Schweizerische Wagenhalter zu, deren Wagenparks mehrheitlich unter 1.000 Wagen umfassen. Dies mindert ihre Wettbewerbsfähigkeit in besonderem Masse und hat Auswirkungen auf die Vermietbarkeit Schweizerischer Wagen im Ausland.

Die Wagen im Szenario A überschreiten die Lärmgrenzwerte und müssen innert den gesetz-lichen Fristen vom Markt genommen oder lärmsaniert werden. Die Schweizerischen Wagen privater Wagenhalter stehen im Lärmsanierungsprozess, diejenigen der SBB Cargo sind bereits lärmsaniert. Das Bundesamt für Verkehr erwägt gemäss ausländischen Presseberichten für ausländische Wagen des Szenarios A sogar ein Fahrverbot in der Schweiz.

Das Szenario B berücksichtigt Neubauwagen, die die Lärmgrenzwerte einhalten und jüngerer Bauart sind. Die Kostenfolgen sind folglich von erheblicher Bedeutung für den Bahngüterverkehrsmarkt.

Da die LL-Sohle über keine internationale Zulassung verfügt, sind die Resultate des Szenarios C mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Auch dieser Bremssohlentyp führt jedoch im Gesamtbild zu grossen Mehrkosten.

Die Mehrkosten lärmsanierter Schweizerischer Wagen sind in Szenario D dargestellt. Sie zeigen das alarmierende Resultat von 29 % bis 62 % Kostenerhöhungen bei der Wagenverwendung auf. Berücksichtigt man bei diesen Werten die in der Schweiz traditionell kleinen Wagenparks der Wagenhalter, sind die Auswirkungen auf die Wagenkosten noch ausgeprägter.

Fazit: Die Studie belegt, dass die Bewältigung der Lärmemissionen des Bahngüterverkehrs eine der entscheidenden Fragen im Verkehrsverlagerungsprozess sein wird. Die Vorschläge des Bundesrats zur Verwendung der rund 500 Mio. Franken zur Lärmsanierung der Eisen-bahnen aus dem FinöV-Fonds werden mit entsprechend grossem Interesse erwartet.

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