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(19.06.2014)

Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft vertritt die verladende Wirtschaft mithin die Kunden des Strassentransportgewerbes, der Güterbahnen, Kombioperateure und der Reedereien. Die Unternehmungen der verladenden Wirtschaft, der eigentlichen Akteure im Güterverkehr, leben die Co-Modalität in ihrer alltäglichen Logistik. Entsprechend sind sie auf eine leistungsfähige und ausreichend finanzierte Verkehrs-Infrastruktur auf Strasse und Schiene angewiesen. Aufgrund der zunehmenden Verdrängung des Bahngüterverkehrs durch den Personenverkehr vom Schienennetz erhöhe sich das Interesse der Verlader an der Strasseninfrastruktur noch zusätzlich, schreibt der VAP in seiner Vernehmlassungsantwort.


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Für die Feinverteilung und insbesondere die Versorgung der Agglomerationen sei der Güterverkehr auf ein funktionierendes Strassennetz und eine klare Privilegierung des Schwerverkehrs für City-Logistik (Logistik- und Umschlag-Standorte, Fahrstreifen, Fahrberechtigungen usw.) angewiesen. Die Agglomerationsprogramme müssten diesen besonderen Anliegen des Güterverkehrs Rechnung tragen, fordert der VAP in seiner Vernehmlassungsantwort. Für die Fertigstellung der Nationalstrassen und die Engpassbeseitigung sei der neue Netzbeschluss inklusive die beiden neuen Netzelemente Glattalautobahn und Umfahrung Morges in den NAF aufzunehmen. Sodann hält der VAP fest, dass die Befristung der Finanzierung der Hauptstrassen in Bergregionen und Randgebieten bis 2027, die neu über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr statt den NAF erfolgen soll, dem Gedanken der Fortsetzung des Infrastrukturfonds widerspreche und deshalb abgelehnt werden müsse.

Beim Agglomerationsverkehr bestehe zudem mit dem präsentierten Vorschlag die Gefahr einer ungebremsten Querfinanzierung der Schiene mit Strassenmitteln. Sachgerecht wäre deshalb die Finanzierung schienengebundener öV-Projekte in den Agglomerationen aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF). Für die Erschliessung der Schweiz im maritimen Verkehr sodann dienten die Schweizerischen Rheinhäfen. Diese Sonderlast der Trägerkantone für die gesamte Schweiz sollte in Analogie zu denjenigen anderer Verkehrsprobleme in den Agglomerationen im neuen Finanzierungskonzept des NAF berücksichtigt werden.

Schliesslich erachtet der VAP die vorgesehenen Erhöhungen der Mineralölsteuern vor dem Hintergrund der eidgenössischen Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung" als nicht mehrheitsfähig. Vielmehr seien zusätzliche Mittel für die Strassenfinanzierung durch die Streichung, allenfalls Senkung des Anteils Mineralölsteuererträge zugunsten der allgemeinen Bundeskasse von heute 50 Prozent auf beispielsweise 30 Prozent sowie die Streichung der Mittel für schienengebundenen öffentlichen Verkehr in den Agglomerationen aufzubauen. Die vorgeschlagene Automobilsteuer auf E-Fahrzeuge begrüsst der VAP ebenfalls. Sie sollte jedoch leistungsabhängig erhoben werden und vollumfänglich der Strassenfinanzierung zugutekommen.

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