(19.03.2012)
Die BAG-SPNV begrüßt die Entscheidung des Bundespatentgerichts, mit der die Löschung der Wortmarke „S-Bahn" bestätigt wurde.
Die Löschung der Eintragung ermöglicht es zukünftig auch Wettbewerbern der Deutschen Bahn, die Wortmarke „S-Bahn" uneingeschränkt zu nutzen. Damit ist für den S-Bahn-Verkehr eine deutschlandweit einheitliche Produktbezeichnung möglich, was den Fahrgästen die Orientierung in fremden Regionen erleichtert.
Vor dem Hintergrund, dass zunehmend Wettbewerber der Deutschen Bahn AG Nahverkehrsleistungen erbringen, hatte die BAG SPNV bereits vor dieser gerichtlichen Entscheidung nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um deutschlandweit einheitliche Produktbezeichnungen im SPNV zu ermöglichen. Da sich die Deutsche Bahn AG u.a. die Produktbezeichnung „S-Bahn" markenrechtlich hatte schützen lassen, blieb hierfür zunächst nur der Weg der Lizenzierung.
Bernhard Wewers, Präsident der BAG-SPNV: „Die Marke S-Bahn steht für ein bestimmtes Verkehrsangebot und nicht für einen bestimmten Verkehrsanbieter. Es ist deshalb gut, dass die Löschung des Markenzeichens nun bestätigt wurde. Wir sind froh, dass die Notlösung mit der Lizenzierung der DB-Marke nun vom Tisch ist."