(01.12.2014)
Am 28.11.2014 wird der Bundeshaushalt beschlossen – und der Zug für den Schienenpersonennahverkehr wird aufs Abstellgleis geschoben. Dort muss er warten, bis sich der Bund irgendwann einmal wieder mit ihm beschäftigen möchte. Die Politik hat der schwarzen Null den Vorrang gegeben vor der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Die nämlich hätten die Neufestsetzung der Regionalisierungsmittel, das sind die Gelder, mit denen die Länder den Personennahverkehr auf der Schiene finanzieren, für die Zeit ab 2015 vorgesehen. Und genau das ist nicht geschehen.
Obwohl dem Bund zwei Gutachten vorliegen (darunter sogar eines des BMVI), die die Notwendigkeit der deutlichen Steigerung der Mittel ab 2015 belegen, verweigert sich der Bund, sich mit dem gesetzlichen Auftrag zu befassen und ignoriert dabei sogar ohne Reaktion eine entsprechende Bitte der Ministerpräsidentenkonferenz.
Noch schlimmer: der Bund beschließt in der letzten Sitzung zur Haushaltsbereinigung darüber hinaus, dass für 2015 die Mittel des Jahres 2014 noch nicht einmal mit den bisherigen 1,5% fortgeschrieben werden. „Das fehlende Interesse des Bundes am Schienenpersonennahverkehr ist schon schlimm genug, aber die Aussetzung der Fortschreibung für 2015 stellt die Aufgabenträger vor ein ganz besonderes Problem", so Dr. Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV.
Die Information, dass noch nicht einmal die fortgeschriebenen Mittel für 2015 zur Verfügung stehen, kam nämlich erst Mitte November – und damit viel zu spät für die Aufgabenträger, um bei den Bestellungen für 2015 noch etwas nach unten anpassen zu können. Somit sind die Aufgabenträger gezwungen, entstehende Differenzbeträge selbst auszugleichen, da die Verträge mit den Betreibern und der DB-Infrastrukturtöchtern bereits verbindlich sind.
„Für uns Aufgabenträger ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bund sogar den ermittelten Mehrbedarf seines eigenen Gutachtens ignoriert. Vor diesem Hintergrund ist es sehr gut und notwendig, dass die Länder eine eigene Gesetzesinitiative gestartet haben, damit der Bund endlich genötigt wird, aktiv Position zu beziehen", so Geyer weiter.
Sollte nicht rechtzeitig vor April 2015 – das ist der Bestellschluss für Leistungen ab 2016 – eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel beschlossen und langfristig gesichert sein, werden die Aufgabenträger nicht umhinkommen, in erheblichem Maß Leistungen abzubestellen, da deren Finanzierung nicht gesichert ist.
Wie die BAG-SPNV bereits seit langem fordert, ist für die Fortführung der Erfolgsgeschichte im SPNV eine zeitnahe und langfristig angelegte Revision der Regionalisierungsmittel unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten und den darin enthaltenen Dynamisierungsraten notwendig.