(16.12.2014)
Im Verfahren Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) gegen DB Netz AG zur Rückforderung der Regionalfaktoren hat das Landgericht Frankfurt am 10. Dezember 2014 ein Urteil zu Gunsten des SPNV-Nord gefällt und diesem die Klageforderung in voller Höhe zugesprochen.
Anlass der Klage war, dass infolge der Erhebung der sogenannten Regionalfaktoren die Entgelte für die Nutzung der Schienenwege im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf vielen Nebenstrecken im Bereich des SPNV-Nord überproportional und unangemessen hoch sind, wodurch der SPNV insgesamt deutlich verteuert wird.
Aus diesem Grunde hatte der SPNV-Nord gegen die DB Netz AG als Betreiberin der Schieneninfrastruktur vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht und ist mit dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt worden. Demnach muss die DB Netz AG nahezu 7 Mio. EUR an den SPNV-Nord zurückzahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.