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(23.06.2014)

Urlaubszeit – das ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Umso ärgerlicher ist es, wenn auf der Reise etwas schief geht. Wenn etwa der Zug ausfällt, der Bus nicht kommt oder das Schiff nicht ablegt, stehen dem Reisenden in vielen Fällen eine Fahrpreiserstattung und Hilfeleistungen zu - so will es der europäische Gesetzgeber.


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Bahnreisenden hilft das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nun seit fünf Jahren dabei, ihre in der Fahrgastrechteverordnung verbrieften Rechte durchzusetzen. Rund 3.000 Menschen wenden sich jährlich an die Behörde, das EBA macht sich regelmäßig in Vor-Ort-Prüfungen ein Bild davon, ob Eisenbahnen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Das hat die Fahrgastrechte in den Fokus der Unternehmen rücken lassen: Von der erfolgreichen Arbeit des EBA hat die Qualität der Kundenberatung ebenso profitiert wie die Kundenfreundlichkeit der Entschädigungspraxis.

Das EBA begrüßt es ausdrücklich, wenn sich Fahrgäste, die mit Ihrer Beschwerde beim Verkehrsunternehmen keinen Erfolg hatten, an die Behörde wenden. Daneben besteht für Reisende die Möglichkeit einer Schlichtung, insbesondere durch die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V. (söp), sofern sich das betroffene Verkehrsunternehmen der Schlichtung unterworfen hat. Auch diese Möglichkeit ist für Fahrgäste kostenlos.

Übrigens: Das EBA ist nicht mehr nur für Fahrgastrechte auf der Schiene zuständig, es unterstützt auch Schiff- und Busreisende dabei, ihre Fahrgastrechte durchzusetzen.

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