(04.09.2015)
In einer weiteren Gesprächsrunde zum Thema „Regionalexpress zwischen Stuttgart und Heidelberg“ haben sich Kommunalvertreter aus dem Raum Bad Schönborn und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) unter Beteiligung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) ausgetauscht.
Bei dem Treffen in Stuttgart ging es um die vorgesehenen Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Dreieck zwischen Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg. An dem Gespräch nahmen von kommunaler Seite die Bürgermeister Klaus Detlev Huge (Bad Schönborn), Jürgen Heß (Kronau), Felix Geider (Östringen), und Toni Löffler (Ubstadt-Weiher) sowie der Landtagsabgeordnete Heribert Rech teil. Das Land plant nach den Worten des MVI-Amtschefs Prof. Uwe Lahl auf den stark nachgefragten Strecken zwischen Stuttgart und Karlsruhe sowie zwischen Heidelberg und Karlsruhe Angebotsausweitungen u.a. durch den Ausbau der S-Bahn-Verbindungen.
- Ein Begleiteffekt der Neuordnung im Nahverkehrsangebot ist, dass die bisherige, schlecht ausgelastete zweistündliche Regionalexpress-Verbindung (RE) zwischen Stuttgart und Heidelberg über Bietigheim, Mühlacker, Bretten und Bruchsal in ab Juni 2019 nicht mehr durchgehend verkehren wird. Die Züge weisen im Vergleich zu den anderen Strecken eine unbefriedigende Nachfrage auf. Die Zahl der Fahrgäste liegt sowohl in Richtung Stuttgart wie in Richtung Heidelberg täglich pro Zug im niedrigen dreistelligen Bereich. Und ein Großteil von ihnen steigt in Mühlacker bzw. in Bruchsal wieder aus. Zudem ist dieser Zug zwischen Heidelberg und Stuttgart mit rund 90 Minuten - doppelt so lang wie der direkt verkehrende Intercity - unterwegs. In den vergangenen Monaten war an der geplanten Aufgabe dieser Direktverbindung Kritik aufgekommen. In Resolutionen haben sich – angestoßen von Bürgermeister Heß aus Kronau - die Gemeinderäte im Raum Bad Schönborn gegen den Wegfall des RE positioniert. Es wurde kritisiert, dass es damit zukünftig nicht mehr möglich sei, umsteigefrei zum günstigen Nahverkehrstarif von Heidelberg oder Stuttgart aus den Raum Bad Schönborn/Kronau zu erreichen.
Die Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Rech erkannten ausdrücklich an, dass – wie von MVI-Amtschefs Lahl erläutert – in Folge der Neuordnung des SPNV-Angebots die Vorteile für die Fahrgäste deutlich überwiegen werden:
- Eine stündliche umsteigefreie Fahrt von Bruchsal und Bretten nach Stuttgart – unter Bedienung aller Halte zwischen Bruchsal und Mühlacker.
- Ein halbstündliches Angebot von Regionalexpress-Zügen zusammen mit einem zweistündlichen IC-Zug auf der stark nachgefragten Achse Karlsruhe-Pforzheim-Mühlacker-Vaihingen-Stuttgart (Fahrtzeit Karlsruhe-Stuttgart unter einer Stunde).
Auch bei der S-Bahn wird es Verbesserungen geben
Mehr Sitzplätze in der S-Bahn durch einen zusätzlichen Wagen (Voraussetzung ist die Verlängerung der Bahnsteige zwischen Bruchsal und Heidelberg)
Verbesserte Anschlüsse in Bruchsal zwischen den S-Bahnen Heidelberg – Bruchsal und den Zügen Bruchsal – Bretten und damit zu den Hauptverkehrs-zeiten gute halbstündliche Verbindungen mit abgestimmten Umsteigezeiten
zwischen Bretten und Heidelberg.
Ein S-Bahn-Halbstundentakt zwischen Heidelberg und Bruchsal auch an
Wochenenden.
Prof. Lahl betonte: „Zwischen Stuttgart und Heidelberg verkehren IC-Züge weitgehend stündlich, teils sogar halbstündlich mit einer kurzen Fahrzeit von 40 bis 46 Minuten, die auch in Wiesloch halten. Da uns der Bund aber zur Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs bisher nicht genügend Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt, muss im Gegenzug das Angebot auf Strecken mit Überangebot angepasst werden. Für das spezielle Problem der Pendlerbeziehungen von Bretten nach Heidelberg wird derzeit geprüft, ob ein Umstieg in Bruchsal auf demselben Bahnsteig gegenüber möglich ist, und ob die S-Bahn zwischen Bruchsal und Heidelberg bei den Verbindungen in den Hauptverkehrszeiten beschleunigt werden kann. Sollten die Länder zudem in ihren Verhandlungen mit dem Bund über eine deutliche Anhebung der Regionalisierungsmittel erfolgreich sein, würden wir auch prüfen, ob zumindest eine Regionalexpress-Verbindung in den Hauptverkehrszeiten morgens und abends möglich wäre.“
Bei dem SPNV-Vergabeverfahren seien zwar Verbesserungen gegenüber der aktuellen Situation vorgesehen, aber der Spielraum der Regionalisierungsmittel sei derzeit sehr begrenzt. Eine Alternative zur Beibehaltung des RE Stuttgart–Heidelberg wäre jedoch auch eine kommunale Finanzierung.
Bürgermeister Huge sagte: „Für uns als Kurort mit dem Thermarium und den großen Rehakliniken ist eine umsteigefreie Erreichbarkeit im Bahnverkehr ein wichtiges Merkmal. Deshalb haben sich die Gemeinderäte unserer Orte klar für den Erhalt des REs ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass das Land zugesagt hat, dass der Regionalexpress erst 2019 entfallen wird, wenn auch die Verbesserungen im S-Bahnverkehr realisiert sind. Auch die Bereitschaft gegebenenfalls einzelne RE-Verbindungen zu Hauptlastzeiten zu erhalten, verstehe ich als positives Signal.“
Die am Gespräch beteiligten Bürgermeister erklärten, die für den Regionalexpress erforderlichen jährlichen Mittel zwischen 6 und 8 Mio. Euro seien aus Sicht der Region für die Verbesserungen auf der Achse Heidelberg Karlsruhe bzw. Karlsruhe Stuttgart sinnvoll eingesetzt. Voraussetzung sei, dass die S-Bahn Rhein-Neckar in der zweiten Stufe ausgebaut ist. Bis dahin müsse der Regionalexpress aus Kapazitätsgründen in jedem Fall erhalten bleiben
Ergänzende Information
Die Regionalisierungsmittel des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) reichen bereits heute nicht mehr aus. Das Land muss eigene Haushaltsmittel voraussichtlich in dreistelliger Millionenhöhe alleine im Jahr 2015 beisteuern, um bestehende SPNV-Leistungen nicht abbestellen zu müssen. Leistungsausweitungen können daher nicht bestellt und finanziert werden. Das Land ist vielmehr gezwungen, die Mittel unter Effizienzgesichtspunkten einzusetzen, die im Zielkonzept 2025 festgehalten sind. Die vereinfachte Grundregel darin heißt: Pro angefangene 5.000 Fahrgäste je Tag und Abschnitt wird ein Zugpaar pro Stunde vorgesehen. Aus dem Zielkonzept 2025 wird damit eine neue Angebotsstruktur abgeleitet.
Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) definiert die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr. Im anstehenden Vermittlungsverfahren zwischen den Ländern und dem Bund wird über die Fortführung und die finanzielle Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel entschieden. Danach ergeben sich für Baden-Württemberg eventuell neue finanzielle Spielräume.