(29.03.2018)
Die Bundesnetzagentur und die DB Netz AG haben sich darauf geeinigt, dass künftig Angaben zur Ausstattung von Gleisanlagen veröffentlicht werden.
Die zuständige Beschlusskammer hat ermittelt, inwieweit in diesem Bereich die Transparenz erhöht werden kann. Im Ergebnis erklärte sich die DB Netz AG dazu bereit, die Darstellungen ihrer Rangierbahnhöfe und sonstiger Gleisanlagen erheblich zu verbessern. Sie wird dazu verbindliche Angaben zu der in den jeweiligen Anlagen verfügbaren Beleuchtungsstärke sowie zur Lage und Dimensionierung der Verkehrs- und Rangiererwege veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt als grafische Darstellung im elektronischen Anmeldesystem. Eisenbahnverkehrsunternehmen können sich so bereits bei der Anmeldung der Gleise ein Bild über die verfügbare Ausstattungsqualität machen.
Eisenbahnverkehrsunternehmen hatten sich bei der Bundesnetzagentur darüber beschwert, dass die DB Netz AG ihnen keine Informationen über die Beleuchtung und die vorhandenen Verkehrs- und Rangiererwege in den von ihr betriebenen Gleisanlagen zur Verfügung stelle. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen könnten daher bei der Planung nicht einschätzen, ob die Anlagen unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten sicher seien, oder ob gegebenenfalls noch kostenintensive Nachrüstungen vorgenommen werden müssten. Verkehrs- und Rangiererwege werden von den Beschäftigten der Eisenbahnverkehrsunternehmen benötigt, um sich während des laufenden Eisenbahnbetriebs sicher zwischen den Gleisen bewegen und an den Schienenfahrzeugen arbeiten zu können.
Die DB Netz AG wird die notwendige deutschlandweite Datenerfassung in ihren Gleisanlagen bis spätestens 2020 abschließen. Zwischenstände werden bereits zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (2018 und 2019) veröffentlicht. Erste Angaben zur Beleuchtung werden bis Ende Juni 2018 veröffentlicht.