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(01.11.2017)

Der Bundesrat hat in Erfüllung eines Postulats der ständerätlichen Verkehrskommission in einem Bericht verschiedene Eignermodelle für SBB Cargo AG dargestellt und bewertet. Aus Sicht des Bundesrates soll der Verwaltungsrat von SBB Cargo AG gestärkt und seine Unabhängigkeit erhöht werden. Zudem erwartet der Bundesrat, dass Partner oder Grosskunden von SBB Cargo AG für eine Minderheitsbeteiligung gewonnen werden. SBB Cargo AG soll als Tochtergesellschaft im SBB-Konzern verbleiben. Der Bericht wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 gutgeheissen.


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Der Bericht stellt die Entwicklung und aktuelle Lage des europäischen und schweizerischen Güterverkehrsmarkts sowie von SBB Cargo AG dar. SBB Cargo AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SBB AG. Das internationale Transitgeschäft lagerte SBB Cargo AG 2011 in die Tochtergesellschaft SBB Cargo International AG aus und öffnete das Aktionariat zu 25% für die im alpenquerenden Schienengüterverkehr tätige Schweizer Unternehmensgruppe Hupac AG.

In Erfüllung eines Postulats der ständerätlichen Verkehrskommission hat der Bundesrat im Rahmen eines Berichts verschiedene Eignermodelle für SBB Cargo geprüft. Dazu gehören neben dem Status Quo Modelle innerhalb des SBB-Konzerns, solche ausserhalb des Konzerns (Verselbständigung und Unterstellung von SBB Cargo beim Bund) sowie eine vollständige Privatisierung. Alle Modelle sehen eine Aufwertung des Verwaltungsrats von SBB Cargo AG vor. Dieser soll eigenständige Kompetenzen in strategischen Fragen erhalten und durch Personen ergänzt werden, die von der SBB unabhängig sind.

Die Bewertung der Eignermodelle erfolgte anhand einer qualitativen Analyse. Im Ergebnis haben Modelle mit einer vollständigen Privatisierung von SBB Cargo oder einer Mehrheitsbeteiligung Dritter schlechter abgeschnitten als der Status Quo. Sie bergen das Risiko, dass unternehmerische Aspekte einseitig in den Vordergrund rücken und die Angebote von SBB Cargo stark abgebaut würden – mit nachteiligen Folgen für die Wirtschaft sowie die Verkehrs- und Umweltpolitik der Schweiz. Modelle mit einer Minderheitsbeteiligung Dritter und einer staatlichen Mehrheit schliessen insgesamt am besten ab. Durch die institutionelle Aufwertung und fachliche Verstärkung des Verwaltungsrats von SBB Cargo AG werden positive unternehmerische Impulse erwartet, selbst ohne Kapitalbeteiligung Dritter. Diese Modelle dürften im Vergleich zu heute zu einer erhöhten unternehmerischen Ausrichtung und Kundenorientierung führen, ohne die verkehrs-, staatspolitischen sowie volkswirtschaftliche Ziele zu vernachlässigen. Dies gilt unabhängig davon, ob SBB Cargo wie bis anhin bei der SBB angesiedelt bleibt oder beim Bund direkt unterstellt ist. Der Aufwand für eine Auslagerung von SBB Cargo AG aus dem SBB-Konzern wäre jedoch relativ hoch, ohne dass sich dadurch insgesamt Vorteile ergäben. Für den wirtschaftlichen Erfolg sind auch die konkreten Geschäftsmodelle wichtig. Erfolgversprechend könnte es daher sein, Partner oder grosse Kunden von SBB Cargo durch die Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften in die Unternehmenstätigkeit einzubeziehen.

Aus Sicht des Bundesrates soll SBB Cargo AG als Tochtergesellschaft im SBB-Konzern verbleiben. Zudem soll der Verwaltungsrat von SBB Cargo AG gestärkt und seine Unabhängigkeit erhöht werden. Er ist durch externe Dritte zu ergänzen, und das Präsidium ist durch einen Dritten zu besetzen. Als Mehrheitsaktionärin von SBB Cargo AG stellt die SBB die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder. Weiter sollen Partner oder Grosskunden von SBB Cargo AG langfristig über eine substanzielle Minderheitsbeteiligung am Aktienkapital eingebunden werden. Für diese Massnahmen ist der Verwaltungsrat der SBB AG bzw. die Generalversammlung der SBB Cargo AG zuständig. Der Bundesrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der SBB die erforderlichen Schritte rasch einleitet und umsetzt. Der Bundesrat wird seine strategischen Ziele für die SBB für die nächste Periode 2019 – 2022 mit dieser Stossrichtung anpassen.

SBB Cargo International hat sich als Tochtergesellschaft von SBB Cargo und Hupac etabliert. Die Aktionäre können grundsätzlich die von ihnen angestrebte Strategie in eigener Regie umsetzen. Zu diesem Zweck können sie auch die Mehrheit an SBB Cargo International oder das gesamte Unternehmen veräussern. Dafür sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass. In einer längerfristigen Perspektive hält es der Bundesrat jedoch für denkbar, dass die Mehrheit an SBB Cargo International veräussert oder die Gesellschaft vollständig privatisiert wird.

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