(01.07.2015)
Captrain Netherlands B. V. hat die Sicherheitsbescheinigung Teil A von der zuständigen niederländischen Aufsichtsbehörde Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) erhalten. Nach einem zweitägigen Audit durch die ILT im März 2015 wurde die Genehmigung zum 24. Juni 2015 erteilt.
„Mit dem Erlangen der Sicherheitsbescheinig machen wir einen großen Schritt voran. Es ermöglicht uns, unabhängig zu agieren und zeigt, dass Captrain Netherlands alle Anforderungen und Voraussetzungen als sicherer und zuverlässiger Partner im Schienengüterverkehr erfüllt“, erläutert Andreas Pietsch, Geschäftsführer Captrain Netherlands.
Bisher nutzte das Unternehmen die Sicherheitsbescheinigung Teil A seiner Schwestergesellschaft Captrain Belgium und die eigene Sicherheitsbescheinigung Teil B, die bereits im Jahr 2014 erteilt wurde. Die Sicherheitsbescheinigung Teil B wurde mit Erteilung der Sicherheitsbescheinigung Teil A ebenfalls neu ausgestellt.
Captrain Netherlands setzt damit die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2004/49/EG um. Mit dieser wurden europaweit einheitliche Sicherheitsstandards geschaffen, deren Einhaltung mit der Sicherheitsbescheinigung Teil A und B dokumentiert wird. Dabei setzt Teil B die landesspezifischen Vorschriften um und ist für jedes europäische Land, in dem das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) tätig ist, einzeln zu beantragen. Die Bescheinigung nach Teil A dagegen ist die Voraussetzung zur grenzüberschreitenden Nutzung der Eisenbahninfrastruktur im europäischen Raum und hat somit europaweite Wirkung.