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(27.04.2012)

Der neue SBB Doppelstockzug für den Fernverkehr kommt voraussichtlich erst Ende 2015 zum Einsatz, bis zu zwei Jahre später als geplant. Ein Teil der Verzögerung ist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen. Dieses verpflichtet die SBB, ein zusätzliches Behindertenabteil samt rollstuhlgängiger Toilette in dem an den Speisewagen angrenzenden Wagen vorzusehen. Die SBB legt Beschwerde gegen das Urteil ein, um Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen. Der neue Zug bietet mobilitätseingeschränkten Personen bereits acht Rollstuhlplätze über den ganzen Zug verteilt. Rund ein Jahr Verzögerung ergibt sich aufgrund von Problemen bei der Konstruktion des Wagenkastens.


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Die neuen Doppelstockzüge für den Fernverkehr kommen statt wie ursprünglich auf Dezember 2013 geplant möglicherweise erst Ende 2015 zum Einsatz. Selbstverständlich wird Bombardier alles daran setzen, die Fahrzeuge früher abzuliefern. Auf die künftige Anzahl Züge und Verbindungen hat dieser Verzug keine Auswirkungen. Denn die neuen Doppelstock-Kompositionen werden schrittweise eingeführt und lösen die heute auf der West–Ost-Achse verkehrenden Doppelstockzüge des Typs IC2000 sukzessive ab. Weil die IC2000 durch die Lieferverzögerung erst später frei werden, können sie älteres Rollmaterial auf anderen Strecken auch nur verzögert ersetzen. Um dennoch einen möglichst hohen Kundenkomfort in der Übergangszeit gewährleisten zu können, investiert die SBB in die Instandhaltung und Modernisierung der bestehenden Fahrzeuge.

SBB will Rechtssicherheit.

Die SBB zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Das Urteil verpflichtet die SBB, ein zusätzliches Behindertenabteil samt rollstuhlgängiger Toilette und drei zusätzliche Rollstuhlplätze in dem an den Speisewagen angrenzenden Wagen vorzusehen. Dem Urteil kommt für die SBB präjudizierende Bedeutung für den Umgang mit den Anforderungen an die Behindertentauglichkeit künftiger Beschaffungsprojekte zu.

Der Entscheid der SBB, das Urteil weiterzuziehen, basiert auch auf dem Umstand, dass das Bundesamt für Verkehr die Typenskizzen (Beilage Skizze) bereits als dem Behindertengesetz konform und ausreichend erklärt hatte. Das ursprüngliche Fahrzeugkonzept sieht denn für mobilitätseingeschränkte Personen Niederflureinstiege, acht über den ganzen Zug verteilte Rollstuhlplätze, Behindertentoiletten sowie einen Catering-Service am Platz vor. Seit Beginn des Projekts fand und findet eine aktive Abstimmung mit den Behindertenverbänden statt – diese wird trotz Weiterzug des Urteils fortgesetzt. Unabhängig davon, ob das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz stützt, rechnet die SBB aufgrund des erhöhten Planungs- und Engineeringsaufwands mit einer Verzögerung von bis zu acht Monaten.

Dazu kommen wie bereits bekannt weitere vier Monate Verzug. Rund 200 Anspruchs- und Interessengruppen hatten im ersten Halbjahr 2011 bei der Besichtigung der 1:1-Holzmaquette rund 1000 Verbesserungsvorschläge abgegeben. Da ein möglichst kundenfreundlicher Zug für die SBB im Zentrum steht, haben SBB und Bombardier – auch aufgrund der Bedeutung des neuen Zuges als neues Flaggschiff der SBB Flotte – so viele Vorschläge wie möglich berücksichtigt. Deren Umsetzung nimmt entsprechend Zeit in Anspruch.

Herausforderung Wagenkasten.

Der zweite Teil des insgesamt bis zu zwei Jahre umfassenden Lieferverzugs gründet auf Problemen bei der Umsetzung bei der Kastenauslegung. Bombardier hat während einer internen Qualitätsprüfung in der Detailentwicklungsphase Abweichungen in der Dauerfestigkeit festgestellt und sofort die notwendigen Änderungen für die korrekte Kastenauslegung eingeleitet. Bombardier rechnet hierbei mit mindestens zwölf Monaten Verzug.

Welche Kosten aus der Verzögerung entstehen und wer für diese aufkommen muss, ist Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen SBB und Bombardier. Über die Höhe der vertraglich vorgesehenen Konventionalstrafen wurde zwischen den Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.

Reisen mit Handicap – die SBB setzt sich für Autonomie ein.

Die SBB setzt das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2004 um und nimmt dazu laufend Anpassungen beim Rollmaterial, bei der Infrastruktur und bei der Fahrgastinformation vor. 2011 verkehrten im Regionalverkehr auf 45 Strecken Züge mit Niederflureinstieg. Ausserdem sind in immer mehr Bahnhöfen die Perrons so angepasst, dass sie einen stufenfreien Zugang zu den Zügen erlauben. Die SBB bietet Reisenden mit Handicap vergünstigte Fahrausweise an. Über das eigens eingerichtete SBB Call Center Handicap in Brig erhalten Reisende im Rollstuhl, Gehbehinderte, Blinde und Sehbehinderte sowie geistig Behinderte kostenlos Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Im Jahr 2011 organisierte das SBB Call Center Handicap über 120 000 Einstiegshilfen für in ihrer Mobilität eingeschränkte Kundinnen und Kunden. Insgesamt beförderte die SBB im zurückliegenden Jahr fast 357 Millionen Passagiere in ihren Zügen.

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