Der neue SBB Doppelstockzug für den Fernverkehr kommt voraussichtlich erst Ende 2015 zum Einsatz, bis zu zwei Jahre später als geplant. Ein Teil der Verzögerung ist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen. Dieses verpflichtet die SBB, ein zusätzliches Behindertenabteil samt rollstuhlgängiger Toilette in dem an den Speisewagen angrenzenden Wagen vorzusehen. Die SBB legt Beschwerde gegen das Urteil ein, um Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen. Der neue Zug bietet mobilitätseingeschränkten Personen bereits acht Rollstuhlplätze über den ganzen Zug verteilt. Rund ein Jahr Verzögerung ergibt sich aufgrund von Problemen bei der Konstruktion des Wagenkastens.