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Reisen mit Handicap

  • Bundesgericht heisst Beschwerde der SBB gut

    Die SBB hätte in den neuen Doppelstockzügen – anders als ursprünglich geplant – im Wagen, der an den Speisewagen angrenzt, ein zusätzliches Abteil für mobilitätseingeschränkte Reisende und eine rollstuhlgängige Toilette einbauen sollen. Dazu hatte das Bundesverwaltungsgericht die SBB im April dieses Jahres verpflichtet. Da die SBB den Entscheid nicht nachvollziehen konnte und um unter anderem auch Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen, hat sie daraufhin Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Das Bundesgericht gibt nun der SBB recht. Das Urteil von heute ist ein wichtiges Signal. Intern wird geprüft, wie der Entscheid noch im Projektverlauf umgesetzt werden kann. Aufgrund der Anpassungen entstehen der SBB zusätzliche Kosten von ca. 10 Mio. Franken.

  • Neuer SBB Doppelstockzug für den Fernverkehr: SBB zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

    Der neue SBB Doppelstockzug für den Fernverkehr kommt voraussichtlich erst Ende 2015 zum Einsatz, bis zu zwei Jahre später als geplant. Ein Teil der Verzögerung ist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen. Dieses verpflichtet die SBB, ein zusätzliches Behindertenabteil samt rollstuhlgängiger Toilette in dem an den Speisewagen angrenzenden Wagen vorzusehen. Die SBB legt Beschwerde gegen das Urteil ein, um Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen. Der neue Zug bietet mobilitätseingeschränkten Personen bereits acht Rollstuhlplätze über den ganzen Zug verteilt. Rund ein Jahr Verzögerung ergibt sich aufgrund von Problemen bei der Konstruktion des Wagenkastens.

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