Die SBB hätte in den neuen Doppelstockzügen – anders als ursprünglich geplant – im Wagen, der an den Speisewagen angrenzt, ein zusätzliches Abteil für mobilitätseingeschränkte Reisende und eine rollstuhlgängige Toilette einbauen sollen. Dazu hatte das Bundesverwaltungsgericht die SBB im April dieses Jahres verpflichtet. Da die SBB den Entscheid nicht nachvollziehen konnte und um unter anderem auch Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen, hat sie daraufhin Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Das Bundesgericht gibt nun der SBB recht. Das Urteil von heute ist ein wichtiges Signal. Intern wird geprüft, wie der Entscheid noch im Projektverlauf umgesetzt werden kann. Aufgrund der Anpassungen entstehen der SBB zusätzliche Kosten von ca. 10 Mio. Franken.