(16.01.2012)
Selbsternannte Rauchersheriffs haben in den letzten Tagen angekündigt, mit allen Mitteln gegen die Raucherlounge in den WESTbahn-Zügen vorzugehen. Da das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden festgestellt hat, zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage zu haben aber dennoch die Ansicht zu vertreten, dass das Rauchen in der WESTbahn nicht zulässig ist, müssen wir damit rechnen, ein Verfahren in erster Instanz zu verlieren. Da weiter im Verwaltungsverfahren jede Anzeige gesondert behandelt wird und der WESTbahn von den Rauchersheriffs eine Klageflut angedroht wurde, sind wir aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht verpflichtet, das Rauchen in den Raucherlounges vorläufig zu untersagen.
„Wir betonen jedoch ausdrücklich, dass dies nur eine vorläufige Maßnahme ist, bis die Rechtslage geklärt ist", so WESTbahn-Geschäftsführer Stefan Wehinger. Die WESTbahn ist weiterhin gewillt, diese Streitfrage bis zur letzten Instanz auszufechten. Denn die WESTbahn hat die Vorgaben des Tabakgesetzes für Ausnahmegenehmigungen nach Punkt und Beistrich umgesetzt und ist daher überzeugt, vor einem Gericht Recht zu bekommen.
„Uns tut die nun getroffene Maßnahme besonders leid, weil nicht nur die Raucher unsere Einrichtung begeistert aufgenommen haben. Auch die bei weitem überwiegende Zahl der Nichtraucher hat uns dazu gratuliert", so Wehinger. Denn außerhalb der Raucherlounge ist kein Zigarettenrauch zu riechen und endlich wird nicht mehr auf dem Zug-WC illegal geraucht.
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