Selbsternannte Rauchersheriffs haben in den letzten Tagen angekündigt, mit allen Mitteln gegen die Raucherlounge in den WESTbahn-Zügen vorzugehen. Da das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden festgestellt hat, zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage zu haben aber dennoch die Ansicht zu vertreten, dass das Rauchen in der WESTbahn nicht zulässig ist, müssen wir damit rechnen, ein Verfahren in erster Instanz zu verlieren. Da weiter im Verwaltungsverfahren jede Anzeige gesondert behandelt wird und der WESTbahn von den Rauchersheriffs eine Klageflut angedroht wurde, sind wir aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht verpflichtet, das Rauchen in den Raucherlounges vorläufig zu untersagen.