(28.02.2013)
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert erneut eine Anhebung der
Strafzahlungen für Schwarzfahrer auf 60 Euro bzw. auf bis zu 120 Euro im Wiederholungsfall.
Das erhöhte Beförderungsentgelt liegt in Deutschland seit nunmehr zehn Jahren unverändert bei
40 Euro. Ändern kann das nur der Gesetzgeber, da die Höhe der Strafzahlung in einer
Rechtsverordnung für alle Nahverkehrsunternehmen in Deutschland einheitlich geregelt ist.
Wer in Deutschland schwarzfährt muss dafür 40 Euro zahlen, und das seit Jahren. Letztmals
wurde das erhöhte Beförderungsentgelt für Fahren ohne gültigen Fahrausweis im Jahr 2003 von
30 auf 40 Euro angepasst. Den deutschen Nahverkehrsunternehmen entgehen durch
Schwarzfahrer jährlich rund 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen, weitere Kosten in Höhe
100 Millionen Euro pro Jahr kommen für den Einsatz von Kontrollpersonal hinzu. Der VDV fordert
daher die Politik erneut auf, die Strafzahlungen für Schwarzfahrer noch in diesem Jahr auf 60
Euro für Ersttäter und auf bis zu 120 Euro für Wiederholungstäter anzuheben.
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff dazu: „Wir haben bereits vor einem Jahr darauf
hingewiesen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt eine abschreckende Wirkung haben muss,
passiert ist aber seitens des Gesetzgebers seitdem nichts. Die aktuell zu zahlenden 40 Euro
schrecken vor allem die notorischen Schwarzfahrer nicht ab, denn die Summe entspricht ungefähr
dem Fahrpreis von 16 Fahrten mit Bus und Bahn in der Stadt. Es kann doch nicht sein, dass sich
das dauerhafte vorsätzliche Fahren ohne gültigen Fahrausweis auch noch lohnt. Man hat
angesichts der Untätigkeit des Gesetzgebers den Eindruck, als würde das Schwarzfahren
hierzulande auch von Teilen der Politik billigend in Kauf genommen. In anderen europäischen
Ländern werden die Schwarzfahrer dagegen richtig zur Kasse gebeten und das ist auch gut so."
Deutschland gehört europaweit zu den „Schwarzfahrerparadiesen" – Gesetzgeber ist untätig
Im Vergleich von 15 europäischen Ländern liegt Deutschland auf dem 13. Platz, was die Höhe der
Strafzahlungen fürs Schwarzfahren betrifft. Nur in Tschechien und den Niederlanden ist
Schwarzfahren noch billiger. Spitzenreiter ist Belgien, dort müssen erwischte Fahrgeldpreller bis
zu 200 Euro zahlen, in Frankreich sind bis zu 180 Euro fällig. „Deutschland ist geradezu ein
Paradies für Schwarzfahrer, wenn man sich diesen europaweiten Vergleich anschaut. Und das,
obwohl wir eines der dichtesten, besten und damit auch teuersten Nahverkehrssysteme der Welt
haben. Wir können es uns nicht leisten, auf jährlich 250 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen zu
verzichten, weil der Gesetzgeber in dieser Frage untätig ist," so Wolff.
Zur Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes ist die Zustimmung der Länder im Bundesrat erforderlich. Ohne eine absehbare Mehrheit dort will das für die Rechtsverordnung zuständige Bundesverkehrsministerium nicht tätig werden. „Die Länder haben sich jedoch noch nicht auf eine Position geeinigt. Man schiebt sich den schwarzen Peter also gegenseitig zu. Und am Ende sind die ehrlichen Fahrgäste und die Nahverkehrsunternehmen die Dummen", sagt Wolff abschließend.
Hintergrundinfo: Wer ist in Deutschland zuständig für das „Erhöhte Beförderungsentgelt" (EBE)? Für Anpassungen/Änderungen beim EBE ist eine sogenannte Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums erforderlich. Das Bundesverkehrsministerium erlässt diese mit Zustimmung des Bundesrates. Das heißt, die Initiative für die Erhöhung der Strafzahlung kann sowohl vom Bundesverkehrsministerium als auch vom Bundesrat bzw. den Ländern ausgehen.