(13.11.2012)
Über das bevorstehende „Vierte Eisenbahnpaket" der Europäischen Kommission und über die Zukunft des EU-Eisenbahnverkehrs diskutieren heute in Brüssel Spitzenvertreter der Verkehrsbranche, der EU-Kommission und Europaabgeordnete. In der Veranstaltung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) stehen die Vorschläge der EU-Kommision für eine schärfere Trennung von Netz und Betrieb und der SPNV-Wettbewerb zur Debatte. „Eine Entflechtung ist nicht entscheidend für mehr Wettbewerb im Eisenbahnsektor", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Vielmehr sei eine qualifizierte Regulierung und ein zukunftsfähiger Finanzrahmen für die Eisenbahninfrastruktur notwendig.
Die Europäische Kommission will mehr Wettbewerb und eine stärkere Liberalisierung im Eisenbahnverkehr. Anfang 2013 wird sie einen Vorschlag für das Vierte Eisenbahnpaket vorlegen, in dem u. a. die Vorgaben für die Trennung von Infrastruktur und Betrieb („unbundling") verschärft werden sollen. „Gerade für kleine und mittlere Eisenbahn-unternehmen würde eine strikte Trennung von Infrastruktur und Transport zu deutlich höheren Bürokratiekosten und mehr Verwaltungsaufwand führen", erklärt Wolff. „Damit wären die regionalen Eisenbahnunternehmen und dadurch auch der Schienenverkehr in der Region in ihrer Existenz stark gefährdet".
Doch die Trennung von Netz und Betrieb findet auch Fürsprecher im politischen Raum. „Unbundling bringt für den Wettbewerb innerhalb des Schienensektors durchaus auch Vorteile", sagt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament im Rahmen der VDV-Veranstaltung. „Allerdings muss zunächst mal durch den Gesetzgeber sichergestellt werden, dass die Schiene im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern wettbewerbsfähig bleibt. Da gibt es in Deutschland großen Nachbesserungsbedarf", so Cramer weiter.
Um die Marktöffnung stärker voranzutreiben, soll es seitens der EU-Kommission zudem den Vorschlag für eine ausnahmslose Ausschreibungspflicht für den SPNV geben. Dies soll durch eine Revision der Verordnung 1370/2007 geschehen, in der zurzeit die Möglichkeit einer Direktvergabe geregelt ist. Welche Folgen dies für den SPNV-Betrieb hätte, diskutieren die Experten im Rahmen einer Podiumsrunde am Beispiel der Wettbewerbssituation in Deutschland: „In der Bundesrepublik besteht eine Verpflichtung zur Ausschreibung von SPNV-Leistungen. Da besteht aus Sicht der SPNV-Unternehmen hierzulande kein akuter Handlungsbedarf. Die Unternehmen haben derzeit eher das Problem, dass die Vergabeverfahren oftmals zu unflexibel und kostenaufwendig sind", stellt Wolfgang Dirksen, Geschäftsführer BeNEX GmbH klar. Mit fast jeder neuen Ausschreibung werde auch die Beschaffung neuer Fahrzeuge verlangt, so Dirksen. Dafür müssten potenzielle Bieter immer wieder hohe Investitionssummen leisten, ohne mit Sicherheit sagen zu können, was nach Vertragsende mit den in Gebrauch befindlichen Fahrzeugen passiere.
„Durch eine Änderung der EU-Verordnung 1370 auf europäischer Ebene würde das gerade verabschiedete neue Personenbeförderungsrecht in Deutschland in Frage gestellt. Eine neue Rechtsunsicherheit wäre die Folge", sagt Reinhold Bauer ,Vorstandssprecher der Stuttgarter Straßenbahnen AG und Mitglied des Europäischen Ausschusses der UITP.
„Die Option der Direktvergabe an interne Betreiber, beispielsweise im kommunalen ÖPNV, muss erhalten werden. Dies war ein wesentliches Element des nach jahrelangen Verhandlungen erzielten Kompromisses für die VO 1370 im Jahr 2007", sagt der EU-Abgeordnete Ismail Ertug auf der Veranstaltung abschließend.