(24.10.2012)
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) betont den unerlässlichen Beitrag des öffentlichen Verkehrs für die Energiewende: Jede Änderung bei der EEG-Umlage zu Lasten der umweltfreundlichen Schiene wäre ein Schritt rückwärts
„Busse und Bahnen", erläutert VDV-Präsident Jürgen Fenske, „gehören zu den umweltfreundlichsten Verkehrsträgern. Und unsere Kunden tragen täglich aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei, indem sie mit uns fahren. Unter umweltpolitischen Aspekten ist es also völlig unverständlich, dass mit der jüngst veröffentlichten Festsetzung der so genannten EEG-Umlage für 2013 die Erleichterungen für die Schienenbahnen in die Kritik geraten sind. Der ÖPNV und seine Fahrgäste müssen an dieser Stelle weiterhin ent- und nicht belastet werden, sonst sind die Klimaschutzziele im Verkehrssektor niemals zu erreichen."
Die teilweise Rückerstattung der EEG-Umlage für Schienenbahnen wird gewährt, weil die Bahnen ihre Aufgaben auf besonders umweltfreundliche Art und Weise wahrnehmen und dafür im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern nicht einseitig benachteiligt werden sollen. „Es darf an dieser Stelle keine intermodale Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Schiene geben", betont Fenske.
Bei der Festlegung der Strommengen, die Schienenbahnen mindestens verbrauchen müssen, um von der Rückerstattung bzw. Erleichterung zu profitieren, sieht der VDV Nachbesserungsbedarf: „Bei den Schienenbahnen erfolgt eine Entlastung unverändert bei Verbräuchen ab 10 Gigawatt und dies auch nur beim Fahrstrom. Für den Stromverbrauch von Rolltreppen, Aufzügen oder Ticketautomaten, ohne die zumindest im Personenverkehr nichts geht, muss die Umlage bezahlt werden. Das ist nicht plausibel. Wenn man die Ziele des EEG ernst nimmt, müssten ausnahmslos alle Schienenbahnen verbrauchsunabhängige Vergünstigungen erhalten. Und das fordern wir ein", so Fenske.
Die teilweise Rückerstattung der EEG-Umlage zugunsten der Schienenbahnen liegt 2012 bundesweit insgesamt bei 157 Mio. Euro, im Jahr 2013 voraussichtlich bei 232 Mio. Euro. Im Verhältnis zu anderen Branchen ist dieser Vorteil allerdings gering: Der begünstigte Stromverbrauch der Schienenbahnen erreicht in diesem Jahr zum Beispiel lediglich 5,5 % der Gesamtmenge des privilegierten Verbrauchs des produzierenden Gewerbes.