(11.06.2012)
Wer in Deutschland schwarzfährt muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt an das betroffene Verkehrsunternehmen zahlen. Aktuell sind dies 40 Euro und damit weniger als in fast allen anderen europäischen Ländern. In Belgien oder Frankreich müssen Fahrgeldpreller mit 200 Euro beziehungsweise 180 Euro bis zu fünf mal mehr bezahlen. Im Vergleich von 15 europäischen Ländern liegt Deutschland nur auf Platz 13, lediglich in den Niederlanden und in Tschechien ist Schwarzfahren noch günstiger.
„40 Euro schrecken keinen potenzielle Schwarzfahrer hierzulande mehr ab. Die Höhe dieser Strafzahlung ist deutschlandweit einheitlich geregelt und muss nach unserer Meinung dringend auf bis zu 60 Euro angehoben werden", sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Eine Erhöhung kann nur durch gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern erfolgen, letztmals geschah dies im Jahre 2003. „Fahren ohne gültigen Fahrausweis kostet deutsche Verkehrsunternehmen jährlich 350 Millionen Euro. Am Ende schadet dieses Defizit auch den ehrlichen Fahrgästen, die höhere Ticketpreise zahlen müssen."
Wiederholungstäter sollen bis zu 120 Euro Strafe zahlen
Ein weiterer europäischer Vergleich zeigt zudem: Beim durchschnittlichen Kostendeckungsgrad im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) belegt Deutschland mit 77 Prozent eine Spitzenposition in Europa. Oliver Wolff: „Dieser Top-Wert ist ein gemeinsamer Erfolg der deutschen Verkehrsunternehmen, der Politik und der Fahrgäste. Der deutsche ÖPNV ist auch deshalb so erfolgreich, weil die Kunden bereit sind, für gute Leistungen zu bezahlen. Wer schwarz fährt, nutzt dieses System und seine vielen ehrlichen Kunden schamlos aus, dagegen wehren wir uns."
Warnungen vor Ticketkontrollen über Social Media Angebote wie facebook verharmlosen das Schwarzfahren zusätzlich. Daher appelliert der Verband an die Politik, die gesetzlichen Weichen so zu stellen, dass Verkehrsunternehmen künftig 60 Euro beziehungsweise 120 Euro für Wiederholungstäter erheben können. Oliver Wolff: „Wir brauchen angemessene Strafzahlungen, um potenziellen Schwarzfahrer auch über die Höhe des Betrages zu signalisieren, dass es sich nicht etwa um einen Kavaliersdelikt handelt."