(02.03.2012)
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat auf Wunsch des Bundesverkehrsministeriums eine aktuelle Stellungnahme zur Änderung der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) abgegeben. Der VDV sieht im vorliegenden Entwurf deutlichen Nachbesserungsbedarf, sonst drohen der Branche zusätzliche Kosten bis zu 180 Millionen Euro. „Die Eisenbahn ist schon heute das sicherste Verkehrsmittel. Das Interesse der Politik, das hohe Sicherheitsniveau im Schienenverkehr durch die Anpassung der EBO aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern, unterstützen wir. Das darf aber auf keinen Fall zu derart hohen Zusatzkosten führen, dass Strecken stillgelegt oder Trassenpreise so stark erhöht werden, dass Güter und Fahrgäste auf die Straße abwandern", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Im Hinblick auf die Sicherheit des Gesamtverkehrssystems ginge dann der Schuss nach hinten los.
Grund für die Befürchtungen des Verbandes: Das Bundesverkehrsministerium plant, künftig alle Strecken auf denen mehrere Züge verkehren mit einer Zugbeeinflussung auszustatten. Die Kosten für die Nachrüstung müssten die Eisenbahnen tragen. „Wenn das Realität wird, müssen die Unternehmen ca. 180 Millionen Euro investieren", erklärt Wolff. Am härtesten wären davon die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) betroffen, denn etwa zwei Drittel der Nachrüstungskosten entfielen auf Nebenbahnen mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis zu maximal 50 km/h. „Auf diesen meist von NE-Bahnen betriebenen Strecken steht der Aufwand für die Nachrüstung in keinem Verhältnis zum bestehenden Risiko. Die Nachrüstung mit einer Zugbeeinflussung ist hier völlig überzogen", macht Wolff deutlich.
Nach Meinung des Verbandes reicht es aus, die Strecken mit Zugbeeinflussungssystemen aus- bzw. nachzurüsten, auf denen schneller als 50 km/h gefahren wird. Anstelle einer generellen Nachrüstpflicht fordert der VDV zudem Ausrüstungskriterien, die sich am tatsächlichen Risiko orientieren. „Auf vielen stark befahrenen Strecken der NE-Bahnen ist die Zugbeeinflussung heute schon vorhanden, obwohl diese Infrastruktur nicht vom Bund bezahlt wird. Wenn der Verordnungsgeber alle Strecken nachrüsten möchte, dann muss die öffentliche Hand das auch bezahlen. Die Politik muss hier im Sinne eines Koexistenzprinzips auch eine Antwort auf die offene Frage der NE-Infrastrukturfinanzierung geben, sonst drohen Streckenstilllegungen und Verkehrsverlagerung auf die Straße", so Wolff abschließend.