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(09.12.2011)

Die Europäische Kommission hat der Neufassung der deutschen Förderrichtlinie zum Kombinierten Verkehr zugestimmt. Das gab das Bundesverkehrsministerium gestern in Berlin bekannt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie: „Damit bekommen die Akteure des Kombinierten Verkehrs die erforderliche Planungssicherheit für Investitionen in die dringend notwendige Terminalinfrastruktur," erklärt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Die neue Richtlinie gilt ab 1. Januar 2012 und hat eine Laufzeit von vier statt bisher drei Jahren. Sie endet am 31. Dezember 2015.


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Aufgrund des rasanten Anstiegs der beförderten Mengen im Kombinierten Verkehr, die jetzt nahezu wieder auf dem Niveau des ersten Halbjahres 2008 liegen, arbeitet das System an seiner Kapazitätsgrenze. Verkehrsprognosen gehen außerdem von einer Zunahme der beförderten Mengen von aktuell rund 4,1 Millionen Ladeeinheiten auf rund 9,6 Millionen Ladeeinheiten im Jahr 2025 aus. Das entspräche einer Steigerung von 142 Prozent. „Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung und der EU-Kommission zur Verlängerung der Förderung des Kombinierten Verkehrs. Das ist ein wichtiges Signal für die Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße", so Wolff. Allerdings sei nicht nur ein Ausbau der Terminalinfrastruktur dringen notwendig. Auch in die Zu- und Ablaufstrecken der Terminals müsse deutlich mehr investiert werden.

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