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(18.11.2015)

Der Bundesrat hat am 18.11.2015 die Eisenbahnverordnung (EBV) aktualisiert. Schwerpunkt bildet die Einteilung der Fahrzeuge in interoperable und nicht-interoperable Fahrzeuge mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen. Grundlage dafür ist die Umsetzung der Bahnreform 2.2, in deren Rahmen die Schweiz wichtige Elemente der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU übernommen hat.


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Auf Basis der Bahnreform 2.2 hat der Bundesrat einer Teilrevision der EBV zugestimmt und die Eisenbahnfahrzeuge in eine interoperable und eine nicht-interoperable Kategorie aufgeteilt. Die Kategorie der interoperablen Fahrzeuge entspricht weitgehend den Normalspur-Fahrzeugen. Diese müssen so konfiguriert sein, dass sie dem einheitlichen europäischen Standard entsprechen und im In- und Ausland gleichermassen verkehren können. Dagegen gelten für die nicht-interoperablen Fahrzeuge, also die Meterspur-, Tram- und Zahnradbahn-Fahrzeuge, nationale Vorschriften, da diese in aller Regel keine grenzüberschreitenden Fahrten vornehmen.

Weiter sind gewisse Anpassungen unter anderem bei der Tunnelsicherheit und den elektrischen Anlagen vorgesehen. Die Änderungen treten gestaffelt per 1. Januar und per 1. Juli 2016 in Kraft.

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